Mit Computern auf Verbrecherjagd gehen: Was zunächst wie ein Science-Fiction-Film klingt, hätte in Deutschland schon bald Realität werden können. Hätte. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat glücklicherweise auf die Bremse gedrückt und den Supercop "Künstliche Intelligenz" (KI) eingeschränkt.
Der Entscheid ist zu begrüßen. Das Grundgesetz hat Vorrang. Und das schützt unser aller Daten. Und die sind im Zeitalter der Digitalisierung unsere Achillesferse: All das, was online einsehbar über uns ist, könnte dieser Verbrecherjäger durchforsten – ohne Rücksicht auf Verluste, weil das System keine Grenzen kennt.
"Und wer nun glaubt, sie oder er habe nichts zu verbergen, der wird sich noch doof umgucken, wenn ihre oder sein Surf-Verhalten im Internet bald der breiten Masse zur Verfügung steht."Max Meyer, Redakteur
Wenn ein Grundrecht wie die Privatsphäre verletzt wird, hört der Spaß auf. Auch wenn das alles im Zeichen der Verbrechensbekämpfung passiert. Das wäre unverantwortlich und ethisch extrem verwerflich. Niemand hat grundsätzlich das Recht, eine Person ohne Begründung zu durchleuchten.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht rechtzeitig und richtig reagiert. Künstliche Intelligenz mag bis zu einem gewissen Grad kontrollierbar sein, aber wenn sie frei verfügen kann, reflektiert sie nicht, ob das Sammeln privater Daten nun zweckdienlich und moralisch einwandfrei ist – sie macht es einfach. Es muss stets eine extrem gute Begründung vorliegen, um auf solche Mittel zurückgreifen zu können. Die Systeme sind dafür nicht ausgereift genug.
Und wer nun glaubt, sie oder er habe nichts zu verbergen, der wird sich noch doof umgucken, wenn ihr oder sein Surf-Verhalten im Internet bald der breiten Masse zur Verfügung steht. Dann heißt es: Hätten wir mal vorher Nein gesagt. Wie gut, dass diese Aufgabe unsere Gerichte übernehmen – und für uns verantwortlich urteilen.