Corona-Testpflicht in Kitas gilt jetzt in ganz Niedersachsen
Im Oldenburger Münsterland ist die Testpflicht bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten: Jetzt gilt die Regelung im gesamten Bundesland.
DPA, Matthias Bänsch | 15.02.2022
Im Oldenburger Münsterland ist die Testpflicht bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten: Jetzt gilt die Regelung im gesamten Bundesland.
DPA, Matthias Bänsch | 15.02.2022
Symblfoto: dpa
Kinder ab drei Jahren müssen in Niedersachsen künftig dreimal wöchentlich negativ getestet sein, um in die Kita gehen zu können. Seit Dienstag gilt eine entsprechende Testpflicht im ganzen Bundesland. Das Oldenburger Münsterland ist in diesem Punkt Vorreiter gewesen. Denn hier gilt die Testpflicht an Kindertageseinrichtungen bereits. Der Landkreis Vechta hatte die kreisweite Testpflicht an Kindertagesstätten im Rahmen einer Allgemeinverfügung bereits am 24. Januar eingeführt. Am 1. Februar folgte die Testpflicht im gesamten Landkreis Cloppenburg – ebenfalls im Rahmen einer eigenen Allgemeinverfügung. Laut Kultusministerium soll in der Regel zu Hause getestet werden, bevor das Kind zur Kita geht. Die Tests werden von den Einrichtungen gestellt und sind kostenlos. Da Kita-Kinder noch sehr klein sind, sollen gewöhnlich die Eltern das Testen übernehmen. Diese sollen dann auch das negative Testergebnis gegenüber der Kita oder Kindertagespflege bestätigen. Kitas haben einen gewissen Spielraum, an welchen Tagen getestet werden soll. Einen festgelegten Rhythmus gibt es nicht.
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