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Buschmann mahnt zügige Rückkehr zu soliden Finanzen an

Im Zuge der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind dem Staat enorme Ausgaben entstanden. Der Justizminister mahnt dennoch eine Rückkehr zur Sparsamkeit an.

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Bundesjustizminiser Marco Buschmann (FDP) im Deutschen Bundestag. Foto: dpa/Kumm

Bundesjustizminiser Marco Buschmann (FDP) im Deutschen Bundestag. Foto: dpa/Kumm

Im koalitionsinternen Tauziehen um den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 schließt Justizminister Marco Buschmann Steuererhöhungen weiter aus und pocht auf eine Begrenzung von Ausgaben. Zwar habe die Bundeswehr eine "hohe Priorität", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag" vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges. Aber es sei "in vielerlei Hinsicht vernünftig, möglichst zügig zu soliden Finanzen zurückzukehren". "Wer die Krise zum Dauerzustand erklären möchte, verweigert sich der zwingenden Aufgabe von Politik, Prioritäten zu setzen", sagte Buschmann.

Steuererhöhungen lehnte Buschmann abermals ab. Die Menschen in Deutschland seien in den letzten Jahren durch die Pandemie und durch hohe Energiekosten "enormen Belastungen" ausgesetzt gewesen. "Wir müssen ein Interesse daran haben, dass Bürger und Betriebe entlastet werden, um damit das Wachstum der deutschen Wirtschaft wieder anzukurbeln", argumentierte der Justizminister. "Jeder Volkswirt weiß, dass Steuererhöhungen das Gegenteil bewirken."

Grüne brachten zur Finanzierung Steuererhöhungen ins Spiel

Buschmanns Parteikollege und Finanzminister Christian Lindner ringt mit seinen Ressortkollegen derzeit um die Aufstellung des Bundeshaushalts für 2024. Die Ausgabewünsche der Ministerien übertreffen Lindners Pläne dabei um rund 70 Milliarden Euro. Die Grünen haben zur Finanzierung Steuererhöhungen ins Spiel gebracht, was die FDP aber strikt ablehnt. Die Eckwerte des Etats für das kommende Jahr sollen am 15. März im Kabinett beschlossen werden.

Die Schuldenbremse im Grundgesetz schreibt dem Bund eine strenge Kreditobergrenze vor, die nur in Notlagen ausgesetzt werden darf – das war zeitweise in der Corona-Pandemie der Fall.

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