Angriffskrieger zur Rechenschaft ziehen? Es bleibt beim Wunsch
Thema: Internationaler Strafgerichtshof – Bundesaußenministerin Baerbock möchte dem Gericht in Sachen Kriegsverbrechen mehr Kompetenzen geben.
Klaus-Peter Lammert | 17.07.2023
Thema: Internationaler Strafgerichtshof – Bundesaußenministerin Baerbock möchte dem Gericht in Sachen Kriegsverbrechen mehr Kompetenzen geben.
Klaus-Peter Lammert | 17.07.2023
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, die ja selbst einige Semester Völkerrecht studiert hat, ist in ihrem Wunsch uneingeschränkt zuzustimmen, das Völkerrecht so zu ändern, dass Urheber eines Angriffskrieges zur Rechenschaft vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gezogen werden können. So weit, so gut. Jedoch ist das bloße Theorie. Ob die sich irgendwann einmal in die Praxis umsetzen lässt, selbst wenn sich in naher Zukunft eine Mehrheit von Staaten für die Änderung des Römischen Statuts des IStGH finden sollte? Denn, mal ganz einfach gefragt: Wie soll denn die IStGH-Gemeinschaft zum Beispiel eines Wladimir Putin als Initiator des Krieges Russlands gegen die Ukraine habhaft werden, solange der sich in Russland oder einem treu ergebenen Vasallenstaat aufhält? Die Geschichte lehrt, dass in aller Regel Kriegsverbrecher nur nach einem für sie verlorenen Krieg zur Rechenschaft gezogen werden können. Siehe die Nürnberger Prozesse nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Zudem stellt sich die Frage nach dem Nutzen einer Verschärfung des Statuts angesichts der Tatsache, dass weder Russland noch die Ukraine – wie übrigens auch die USA und China – derzeit zu den Vertragsstaaten zählen. Sprich: Sie erkennen den IStGH und seine Kompetenzen hinsichtlich der Strafgerichtsbarkeit nicht an. Hinzu kommt: Der Straftatbestand "Verbrechen der Aggression" gilt nur für die Staaten, die die entsprechende Änderung des Römischen Statuts angenommen haben. Damit werden die Hürden bei der Verfolgung nach diesem Straftatbestand weiter hoch bleiben. Zu befürchten ist – trotz Frau Baerbocks Einsatz – noch auf lange Zeit."Der Straftatbestand 'Verbrechen der Aggression' gilt nur für die Staaten, die die entsprechende Änderung des Römischen Statuts angenommen haben."Klaus-Peter Lammert
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