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Zum Schutz vor Waldbränden: Diese Verbote gelten ab sofort im Kreis Vechta

Ab sofort ist es in Wäldern, Mooren oder Heidegebieten untersagt, Feuer zu entfachen, zu rauchen oder zu grillen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Alle weiteren Verbote finden Sie hier.

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Ein Schild "Waldbrandgefahr" hängt in einem Wald. Symbolfoto: dpa

Ein Schild "Waldbrandgefahr" hängt in einem Wald. Symbolfoto: dpa

Wegen der hohen Temperaturen, der anhaltenden Trockenheit und ausbleibendem Regen hat der Landkreis Vechta eine Verordnung zur Verhütung von Bränden in Wald-, Moor- und Heidegebieten erlassen. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das teilt die Behörde mit.

Ab sofort ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon

  • Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
  • zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. (Das Grillen in diesen Gebieten ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten).
  • mit Kraftfahrzeugen zu fahren und in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.
  • befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.

Die Jagd oder Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken ist davon ausgenommen. Verstöße gegen die Verbote können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden, heißt es weiter.

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