Wer noch Restbestände hat, der darf es auch in diesem Jahr trotz Böllerverkaufsverbot knallen lassen. Allerdings ist das Böllern laut niedersächsischer Corona-Verordnung auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2021 bis einschließlich 1. Januar 2022.
Die Landkreise Cloppenburg und Vechta haben nun in Allgemeinverfügungen bekannt gegeben, an welchen Stellen das Böllern sowie das Mitführen pyrotechnischer Gegenstände nicht erlaubt ist. Darunter fallen in beiden Landkreisen zum Beispiel alle öffentlichen und öffentlich zugänglichen Spiel-, Kindergarten-, Schul- und Sportplätze.
Polizei will im OM verstärkt Präsenz zeigen
Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta hat bereits angekündigt, verstärkt Präsenz zu zeigen und die Einhaltung der Corona-Regeln und Verfügungen der Landkreise einzuhalten. Insbesondere auf die feuerwerksfreien Zonen wollen die Beamten ein besonderes Augenmerk legen. Polizeidirektor Walter Sieveke hofft dabei auch auf ein rücksichtsvolles Verhalten der Bevölkerung: "Mit Vernunft und gebührender Zurückhaltung bei allen Feierlichkeiten werden wir einen friedlichen Jahreswechsel ohne große Polizeieinsätze verleben."
Darüber hinaus gilt das Böllerverbot auf folgenden Plätzen, Straßen und öffentliche Plätzen in den Städten und Gemeinden der Landkreise:
Landkreis Cloppenburg:
Stadt Cloppenburg
- als Fußgängerzone ausgewiesene Bereiche der „Mühlenstraße“ und „Lange Straße“
- Stadtpark
- gesamter Markplatz
- Mehrgenerationenpark im Stadion
- Bahnhof samt Busbahnhof sowie am ZOB (zentraler Busbahnhof)
- Gelände des Kreishauses, einschließlich des Parkplatzes
- „Antoniusplatz“
- „Bürgermeister-Winkler-Straße“ und der „Rathausweg“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
- „Bürgermeister-Heukamp-Straße“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
Gemeinde Emstek
- Marktplatz (Am Markt)
- Schützenhalle und die Tennishalle an der „Sportallee“
- Generationenpark an der „Antoniusstraße“/„Katharinenstraße“
Gemeinde Cappeln
- Parkplatz am Markt
- Dorfplatz am Kösters Weg
Gemeinde Bösel
Gemeinde Essen
Stadt Friesoythe:
- Stadtpark
- „Emsstraße“ und „Huntestraße“ einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
- „Europastraße“ und Straße „Am Bahnhof“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
- alle öffentlich zugänglichen Parkplätze an der Straße „Am Hafen“, „Am Alten Hafen“ und „Weserstraße“
- „Hansaplatz“
- Innenstadtbereich (Moorstr., Kirchstr., Lange Str., Burgstr. und Burkamp)
Gemeinde Garrel
- Dorfplatz/Busbahnhof an der „Hauptstraße“
- Busbahnhof an der Straße „Am Sportplatz“
- Dorfpark an der „Petersfelder Straße“
- Schützenplatz an der Straße „Am Sportplatz“
Gemeinde Lastrup
- Marktplatz/Parkplatz am Rathaus an der „Schulstraße“
Gemeinde Lindern
- Marktplatz
- Parkplatz an der Vreeser Str. (Festwiese)
- Parkplatz an der Kindertagesstätte „Thuiners Gorn“
- Bauerngarten
Stadt Löningen
- „Kurt-Schmücker-Platz“ einschließlich der „Poststraße“ und „Röbkenstraße“
- Fußgängerzone
Gemeinde Molbergen
- Bürgerpark
- Kirchplatz
- Alter Schützenplatz
- Parkplatz am Einkaufszentrum an der Cloppenburger Straße
- Schul- und Sportplatzgelände „Hinter dem Dweracker“
Gemeinde Saterland
- Dorfpark in Ramsloh an der „Mootzenstraße
Gemeinde Barßel
Barßel
- gesamter Hafenbereich mit angrenzendem Wohnmobilstellplatz
- Straße „Auf dem Zetel“ von der „Lange Straße“ bis zur „Eschstraße“ - 2 -
- Bereich um den Netto-Markt, einschließlich „Soeste-Parkplatz“
- Gesamtes Gelände des Rathauses, einschließlich „Rathaus-Park“
- öffentlich zugänglicher Bereich um den K & K – Markt, einschließlich Dorfplatz
- „Lange Straße“ von Hausnummer 22 bis zum Bahnübergang
- zentraler Busbahnhof „ZOB“
- Bereich um die „Ebkenssche Windmühle“
- „Mühlenweg“ von der „Pestalozzistraße“ bis zur „Mühlenbrücke“
- öffentlich zugänglicher Parkplatz um den „Lidl-Markt“ und „Getränke Hoffmann“
- öffentlich zugänglicher Parkplatz um das „Jysk“ und „aktiv fitnessclub Barßel“
- öffentlich zugänglicher Parkplatz um das Einkaufszentrum „Krumme Kamp“ bis hin zur „SB-Waschanlage“
- öffentlich zugänglicher Parkplatz um das „Bowlingcenter Barßel“ und den ehemaligen „Blumen-, Obst- und Gemüsehandel Peter Kok“
- „Ellerbrooksweg“ zwischen „Neptunstraße“ und „Hammerkeweg“
Barßelermoor
- Bereich „Barschstraße“/Ecke „Karpfendamm“
Elisabethfehn
- Bereich um das Dorfgemeinschaftshaus und dem Restaurant Saloniki
- Bereich um das Moor- und Fehnmuseum
- öffentlich zugänglicher Parkplatz um den „Markant-Markt“
Harkebrügge
- Schützenplatz
- öffentlich zugänglicher Bereich zwischen der Gaststätte Block, der kath. Kirche und dem Pfarrheim
Reekenfeld
- Bereich um die Mehrzweckhalle
Landkreis Vechta:
Im gesamten Kreisgebiet
- alle Rathaus- und Marktplätze
- alle schulisch genutzten Flächen inkl. der zu den Schulen gehörenden Parkplätze
- alle Vorplätze von öffentlich genutzten Sport und Schwimmhallen inkl. der dazugehörenden Parkplätze
- alle Kirchenvorplätze inkl. der dazugehörenden Parkplätzen
- alle Flächen im Bereich von Kindergärten und Kindertagesstätten sowie auf allen Spielplätzen
- alle Bahnhofs- und Busbahnhofbereiche
Stadt Dinklage
- Place d´Epouville
- Parkplatzgelände K & K Markt, Tappehornstr. / Gärtnerei Bahlmann, Hönemannskamp
- Parkplatzgelände Aldi/Neukauf, Bahnhofstr.
- Parkplatzgelände Lidl, Quakenbrücker Str.
- Parkplatzgelände Netto Markt, Drostestr.
- Parkplatzgelände Poco-Markt Gemeinde Goldenstedt
- Jakobusplatz im Gemeindeteil Lutten
- Mehrgenerationenpark
Gemeinde Holdorf
- Dorfplatz in Lorse
- Lunapark in Langenberg
- sog. Holzlagerplatz Langenberg (Bergstraße/Steinfelder Damm )
Stadt Lohne
- Innenstadtbereich mit den Straßenzügen: Marktstraße, Keetstraße, Lindenstraße (Brinkstraße bis Adenauerring), Brinkstraße, Bahnhofstraße, Meyerhofstraße, Neuer Markt, Meyerhof, Pierre-Braun-Platz, Küstermeyerstraße, Parkpalette Raiffeisenplatz ZOB, Achtern Thun (inkl. Parkpalette), Falkenbergstraße, Toppstraße, Ostendorfstraße, Schulstraße, Rixheimer Platz, Vogtstraße
- Stadtpark Mühlenteich
- Franziskus Parkhaus samt anliegender Parkflächen des Krankenhauses
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
- Dorfplatz im Ortsteil Vörden
- Parkfläche Alter Markt
- Kreisverkehr an der Volksbank
Gemeinde Steinfeld
- Bereich am Ziegeleiteich
- Parkplatzgelände Große Straße (Edeka/Aldi)
- Parkplatzgelände Lohner Straße (Lidl/Rossmann etc.)
Stadt Vechta
- Straßenzüge Falkenrotter Str. ab St. Florian Str. bzw. Kolpingstr., der Bereich Bremer Tor, die Große Straße und Münster Str. bis zur Abzweigung auf die Lohner Straße
- Bereich Alter Markt, Europaplatz und Neuer Markt sowie rückwärtiger Parkplatz
- Auf der Brücke beim Bahnhof
- Straße Zitadelle und Bahnhofstraße
- Zitadellengelände und Zitadellenpark inkl. Museumsplatz, Skateplatz, Gulfhausgelände incl. der Parkplätze
- Bereich der Grafenhorststraße inkl. des Parkplatzes vor dem Pferdezentrum
Gemeinde Visbek
- Dorfplatz Visbek (Pastors Wisk)
- Dorfpark Rechterfeld