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Wie ist das Auto zum Parkplatz gekommen?

Ein Cloppenburger besitzt keinen Führerschein. Auf einem Parkplatz trifft die Polizei ihn aber mit seinem Auto an. Doch gefahren sein will der Mann das Auto nicht. Nun steht er vor Gericht.

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Symbolfoto: Vorwerk

Symbolfoto: Vorwerk

Vom Vorwurf des wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Cloppenburger Amtsgericht am Mittwoch einen 33 Jahre alten Mann aus Cloppenburg freigesprochen. Einen sicheren Beweis für seine Schuld gab es nicht. Nur soviel: Der Cloppenburger ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mehrfach vorbestraft. 

Der nun verhandelte Sachverhalt hängt mit einer ganz anderen Tat zusammen. Der Angeklagte soll in Cloppenburg ein teures Fahrrad gestohlen haben. Er versuchte es bei Ebay-Kleinanzeigen zu verkaufen. Dort entdeckte es aber der rechtmäßige Besitzer. Dieser meldete sich bei dem Anbieter, verschwieg aber, dass er der Besitzer des Fahrrades sei. Anschließend vereinbarte er einen Treffpunkt auf dem Parkplatz eines Cloppenburger Verbrauchermarktes.

Fahrrad-Besitzer nimmt Polizei zur Übergabe mit

Dort sollte der Verkauf des Fahrrades über die Bühne gehen. Zu diesem Treffen nahm der Fahrrad-Besitzer die Polizei mit. Die Polizei staunte dann nicht schlecht, als sie auf dem Parkplatz den Angeklagten antraf, der schon wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt war.

Der Angeklagte stand dort mit dem geklauten Fahrrad, neben ihm das Auto, mit dem er sonst immer ohne Führerschein unterwegs ist. Wegen des mutmaßlichen Fahrrad-Diebstahls wird gegen den Angeklagten gesondert ermittelt. Am Mittwoch ging es nur um das mutmaßliche erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn irgendwie muss das Fahrzeug des Angeklagten zum Parkplatz gekommen sein. Aber keiner hatte den Angeklagten fahren sehen. Der Cloppenburger hatte erklärt, ein anderer sei mit seinem Fahrzeug zum Parkplatz gefahren und sei dann weggelaufen. Das war ihm nicht zu widerlegen.

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