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Wie ein Mann versucht haben soll, mit manipulierten Retouren Versandhändler zu prellen

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Schon der vermeintliche Tathergang ist verwirrend. Die Suche nach einem Verteidiger macht den Sachverhalt nicht einfacher.

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Vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta ging es – besser: sollte es gehen – um den Verdacht des gewerbemäßigen Betruges. Darauf steht für jede Tat eine Freiheitsstrafe von einem bis 5 Jahre, mit oder ohne Bewährung.

Daraus wurde jedoch nichts; noch nicht. Der Angeklagte, der in Lohne wohnhaft war, sagte zur Sache nicht aus. Er verlangte stattdessen einen Verteidiger, den er auch hätte mitbringen können. Er hatte angeblich Kontakt zu einem, aber wahrscheinlich konnte oder wollte er ihn nicht bezahlen. Da aber ein Angeklagter bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, wurde das Verfahren vorerst ausgesetzt.

Nun kann sich der Mann selbst kümmern. Alternativ benennt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Wann und wie das klappen wird, ist völlig offen, zumal dann, wenn der Angeklagte nicht mehr erreichbar ist. Das kann alles dauern.

"Wie erlebe ich so oft: 'Außer Spesen nichts gewesen'."Klaus Esslinger

Aber warum war der Mann überhaupt vor Gericht? In der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dem Mann vorgeworfen, einen Online-Versandhändler in drei Fällen um 7781,33 Euro betrogen zu haben. Der Angeklagte soll Bestellungen aufgegeben haben. Die Ware, Kleidung übrigens, wurde geliefert, aber nicht bezahlt. Stattdessen soll der Angeklagte das Retourwesen des Versandhändlers ausgenutzt haben. Er beantragte Retouren, manipulierte die Umschläge und gab die beim Paketdienst ab.

Aufgrund der manipulierten Retourlabel nun wurde in der EDV des Paketdienstes die Einlieferung vollständiger Pakete vermerkt. Eine Zustellung der leeren Luftpolsterumschläge erfolgte aber nicht, sodass die vermeintlichen Retourpakete dem Versandhändler schließlich als Verlust gemeldet wurden. Aus diesem Grund konnte der Verkäufer die Kaufpreisforderung gegen den Angeklagten nicht geltend machen. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung des Wertes der Betrugsware in Höhe von 7781,33 Euro beantragt. Das alles steht auf dem Papier, ob das was wird, ist mehr als offen. Wie erlebe ich so oft: „Außer Spesen nichts gewesen“.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Kontakt zum Autor über: redaktion@om-medien.de.

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