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Wie aus mindestens 5 Jahren Gefängnis eine kleine Bewährungsstrafe wurde

Ein junger Mann aus Damme stand wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift vor Gericht. Dennoch kommt er glimpflich davon.

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Symbolfoto: M. Niehues

Symbolfoto: M. Niehues

Glimpflich davongekommen ist am Montag ein 22-Jähriger aus Damme, der sich wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste. Das, was mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren Gefängnis bedroht ist, endete für den Angeklagten mit einer Verurteilung zu 11 Monaten Haft auf Bewährung.

Grund dafür war der Umstand, dass die Kammer ein Handeltreiben mit Drogen für nicht erwiesen ansah. Blieb nur der Besitz von Drogen. Bei einem Besitz von Drogen spielt das strafverschärfende Moment eines Waffenbesitzes keine Rolle – nur bei einem Handeltreiben.

Neben den Drogen lagen verschiedene Waffen in der Wohnung

Was war geschehen? Der Dammer, für den aufgrund seines Alters gerade erst das schärfere Erwachsenenrecht gilt, hatte sich im Darknet (verschlüsselter Teil des Internets) 500 Gramm Amphetamine (synthetische Drogen) bestellt.

Das Rauschgift lagerte er in seinem Zimmer. Neben den Drogen lagen ein Karambitmesser (Hieb- und Stichwaffe) und pyrotechnische Gegenstände. Die Staatsanwaltschaft hatte das Messer als Waffe eingestuft. Und weil sie in solchen Fällen davon ausgeht, dass die Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden würden, hatte sie das Geschehen als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge angeklagt. Und bei diesem Tatbestand droht eine extrem hohe Strafe von mindestens 5 Jahren Gefängnis.

Erst die Existenz der Waffen verschärfen das Geschehen enorm. Sie spielen aber nur beim Handeltreiben eine Rolle. Beim bloßen Besitz von Drogen haben sie keine Bedeutung. Deswegen galt für den 22-Jährigen ein extrem milderer Vorwurf, der dann noch mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden konnte. Der Dammer ist ein unbescholtener Bürger, der regelmäßig seiner Arbeit nachgeht. Er habe „richtig viel Mist gebaut“. Doch ins Gefängnis muss der 22-Jährige nicht.

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