Welche Rechte hat das Opfer einer Straftat?
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – deshalb ist es auch so wichtig, dass sich Opfer an die Opferhilfe wenden.
Klaus Esslinger | 11.06.2023
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – deshalb ist es auch so wichtig, dass sich Opfer an die Opferhilfe wenden.
Klaus Esslinger | 11.06.2023
Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder eine andere Straftat geht: Man ist durch die Straftat verletzt oder verstört und weiß danach oft nicht, was man machen soll. Es ist klar, jede Polizeidienststelle kann weiterhelfen. Wie kann ich eine Straftat anzeigen und was passiert dann? Wer eine Straftat anzeigen will, kann sich an jede Polizeidienststelle wenden. Wenn man eine Strafanzeige gestellt hat, kann man diese nicht mehr einfach zurücknehmen, denn die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) müssen grundsätzlich jede angezeigte Straftat verfolgen. Nur bei einigen weniger schwerwiegenden Straftaten (wie zum Beispiel bei Beleidigungen oder Sachbeschädigungen) kann das Opfer darüber bestimmen, ob die Straftat verfolgt wird. Daher heißen diese Taten auch Antragsdelikte: Die Strafverfolgung findet in der Regel nur auf Antrag statt, also nur, wenn man als Opfer der Straftat dies ausdrücklich wünscht. Was ist, wenn man die deutsche Sprache nicht oder nur schwer versteht? Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, das heißt es nicht zur Anklage vor Gericht gebracht hat, wird man darüber informiert. Wenn nicht, wird man angeschrieben, wann und wo die gerichtliche Verhandlung stattfindet und was dem oder der Angeklagten vorgeworfen wird. Auch wird dem Strafantrag Stellenden das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens mitgeteilt. Das heißt, ob es einen Freispruch oder eine Verurteilung gab oder ob das Verfahren eingestellt wurde. Der Strafantrag Stellende erhält Informationen darüber, ob der oder die Beschuldigte oder Verurteilte in Haft ist. Auch wird mitgeteilt, ob dem beziehungsweise der Verurteilten verboten ist, Kontakt mit dem Antragsteller aufzunehmen. Zusätzlich kann man im Einzelfall beantragen, Auskünfte oder Kopien aus den Akten zu erhalten. Dies kann nach einem Verkehrsunfall beispielsweise eine Unfallskizze sein, die man benötigt, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen. Wichtig aber ist auch, sich als Opfer unbedingt an die Opferhilfe zu wenden. Die Rufnummern erhält man auch bei der Polizei. Dort bekommt man Hilfe, unter anderem auch einen Rechtsanwalt als Verteidiger. Gerade bei Sexualstraftaten ist das für weibliche Opfer besonders wichtig.„Wichtig aber ist auch, sich als Opfer unbedingt an die Opferhilfe zu wenden.“Klaus Esslinger
Zur Person:
Das neue E-Paper ist da: Mit einem deutlich besseren Lesekomfort inkl. Vorlesefunktion, täglichen Rätseln und einer Audiothek. Ab sofort erhältlich unter mein.om-online.de oder im App-Store bzw. Google-Playstore.