Wegen Gerücht: Vier Männer schlagen auf 20-Jährigen ein – ein Täter muss in Haft
Alles hatte harmlos begonnen: Ein paar junge Männer hatten sich zum gemeinsamen Feiern getroffen. Doch dann eskalierte die Situation.
Franz-Josef Höffmann | 15.02.2023
Alles hatte harmlos begonnen: Ein paar junge Männer hatten sich zum gemeinsamen Feiern getroffen. Doch dann eskalierte die Situation.
Franz-Josef Höffmann | 15.02.2023
Symbolfoto: M. Meyer
Weil er zusammen mit drei Mittätern in Löningen einen 20-Jährigen zusammengeschlagen und mit Stahlkappenschuhen auf das Opfer eingetreten hat, hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 23-Jährigen aus Löningen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil die Mittäter des 23-Jährigen allesamt noch Heranwachsende waren (unter 21 Jahre alt). Die brutale Tat, die Hintergrund des Verfahrens war, hatten die Täter zu viert begangen. Die drei Mittäter des jetzigen Angeklagten waren in einem gesonderten Verfahren zu Schmerzensgeldzahlungen von bis zu 500 Euro verurteilt worden. Sie waren noch in den Genuss des milderen Jugendrechts gekommen. Der jetzige Angeklagte dagegen ist nach dem schärferen Erwachsenenrecht verurteilt worden. Die drei Mittäter des Angeklagten hatten in ihrem Verfahren den 23-Jährigen als den Haupttäter dargestellt. Er soll die treibende Kraft bei dem gewesen sein, was einem 20-Jährigen in Löningen passiert war. Die Tat ist kaum nachvollziehbar. Am Tattag hatten sich alle Beteiligten (Täter und das spätere Opfer) an einem öffentlichen Platz in Löningen getroffen, um friedlich miteinander zu feiern. Alle waren gut miteinander bekannt und befreundet. Dann kam plötzlich das Gerücht auf, das spätere Opfer könnte ein Verhältnis zu der Ex-Freundin des einen Täters unterhalten haben. Nun soll einer der vier Täter alle anderen aufgehetzt haben, dem 20-Jährigen eine Abreibung zu verpassen. Der Reihe nach wurde der 20-Jährige nun von allen geschlagen und getreten. Der jetzige Angeklagte soll Stahlkappenschuhe getragen haben. Den Feststellungen zufolge trat er damit auf das wehrlose Opfer ein. Der 20-Jährige wurde schwer verletzt. Er trug schwere Gesichtsverletzungen davon. Gesichtsknochen waren gebrochen, Zähne in Mitleidenschaft gezogen, ein Unterarm gebrochen. Negativ gegen den jetzigen Angeklagten sprach nicht nur die gewaltige Brutalität, sondern auch der Umstand, dass er erst kürzlich wegen anderer Taten zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt worden war.Gerücht führt zur Schlägerei
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