Was muss gegen Kinderehen unternommen werden?
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Obwohl es in Deutschland ein Gesetz gegen Kinderehen gibt, sind derzeit knapp 1000 Minderjährige als "verheiratet" registriert.
Klaus Esslinger | 20.06.2022
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Obwohl es in Deutschland ein Gesetz gegen Kinderehen gibt, sind derzeit knapp 1000 Minderjährige als "verheiratet" registriert.
Klaus Esslinger | 20.06.2022
Aktuell mal ein juristisches Thema, über das so gut wie nicht gesprochen wird: Es gibt ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Darin wurde die Ehemündigkeit zur Wahrung des Kindeswohls auf generell 18 Jahre festgelegt. Damit können die zuständigen Behörden seit 2017 deutlich besser gegen Kinderehen vorgehen, wenn sie überhaupt davon Kenntnis erlangen. Allein laut Ausländerzentralregister gibt es in Deutschland mindestens 1475 Minderjährige, die verheiratet sind. Davon stammen 664 aus Syrien, 157 aus Afghanistan, 100 aus dem Irak, 65 aus Bulgarien, 41 aus Polen, 33 aus Rumänien und 32 aus Griechenland. 994 der Registrierten sind zwischen 16 und 18 Jahre alt; 361 sind unter 14 Jahre. Im Niedersächsischen Landtag gab es jetzt eine Anhörung von Experten verschiedener Organisationen, um über die Wirksamkeit des Gesetzes zu beraten. Man war sich einig, dass man zur Kenntnis nehmen muss, dass Kinder- und Zwangsehen immer noch weit verbreitet sind. Das "Dunkelfeld" ist groß, verlässliches Zahlenmaterial liegt nicht vor und die Anhörung der Experten brachte vor allem ernüchternde Erkenntnisse, so wurde berichtet. Man könne das Ausmaß nur erahnen, wenn davon berichtet werde, dass Kinder mit Migrationshintergrund nach den Sommerferien in ihrem Heimatland bleiben. Ein Ergebnis der ersten Bestandsauffassung war, dass schnelle Änderungen erforderlich sind. Das "Dunkelfeld" sollte schnell ausgeleuchtet werden, um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Thematik zu schärfen. Forschungsarbeit am Schreibtisch werde wohl nicht ausreichen, man müsse Wege finden, um mit den betroffenen Kindern, vor allem den Mädchen und Frauen, Kontakt aufzunehmen, forderten Politiker. Erforderlich seien dauerhafte Beratungsstellen, an die sich Betroffene anonym und auch digital wenden können. Eine Sensibilisierung bei den zuständigen Behörden vor Ort über die vorhandenen Präventionsräte solle schnellstmöglich initiiert werden, hieß es. Das Land stellt im Doppelhaushalt 2022/23 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Zu fordern ist außerdem eine kurzfristige Maßnahme durch die Verschärfung im Strafgesetzbuch. Auch Kinderehen, die dem Anschein nach freiwillig geschlossen wurden, müssen unter das Strafrecht fallen. Der Staat muss seine Schutzfunktion gegenüber Kindern wahrnehmen, denn verheiratete Mädchen sind häufig Opfer sexuellen Missbrauchs. Es geht beim Thema Kinderehen um elementare Menschenrechte, und hierzu gehört auch, dass bereits Kinder Rechte haben.„Es geht beim Thema Kinderehen um elementare Menschenrechte, und hierzu gehört auch, dass bereits Kinder Rechte haben.“Klaus Esslinger
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