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Warum die Nacht zum 7. November 2021 für viele mehr als ein Albtraum war

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein Polizeieinsatz in Dinklage gibt Rätsel auf: Sieben Leichtverletzte, hieß es damals, waren das Ergebnis. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

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Die Nacht zum 7. November 2021 war für die Bewohner des Hauses in der Burgstraße 11 in Dinklage und für einige Polizeibeamte ein Alptraum. Die Aufarbeitung wurde zu einem Fall fürs Gericht. In dem 4-stündigen Verfahren vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta prallten jetzt die Meinungen aufeinander – zwei Männer und eine Frau (44, 36 und 30 Jahre) als Angeklagte sowie ihre Verteidiger gegen eine ganze Reihe von Polizeibeamten/innen.

Heraus kam die Einstellung des Verfahrens. Die Angeklagten sagten zur Sache nicht aus, die Verteidiger hatten jedoch Videos auf einer CD und auf dem Handy, die nicht das zeigten, was die Staatsanwaltschaft in der Anklage vortrug und die Polizeibeamten zum Teil ganz anders schilderten. Ob mitgebrachte und dem Gericht sowie der Staatsanwaltschaft nicht bekannte Videos Beweiskraft haben, lasse ich mal dahin gestellt.

Der Reihe nach: Um 1.42 Uhr rief ein Bewohner des Mehrfamilienhauses bei der Polizei an und berichtete, dass in einer Wohnung des Hauses ruhestörender Lärm herrsche und sich wohl auch geschlagen werde. Zwei Beamte – kurz darauf zwei weitere – kamen, und wollten sich den Fall anschauen. Sie wurden aber nicht in die Wohnung gelassen, mussten sich Zutritt verschaffen, was aber nicht so recht klappte. Eine Polizeibeamtin schilderte als Zeugin, dass die 36-jährige Frau sie am Zutritt gehinderte und sie geschlagen habe. Die vier Ordnungshüter/innen zogen sich zurück und forderten weitere Hilfe an.

Um 3.22 Uhr kam ein erneuter Anruf mit dem Hinweis, dass in der Wohnung geprügelt werde. Die Polizei rückt mit mehr Personal an. Die Menschen in der Wohnung beeindruckte das nicht. Es gab ein wildes Durcheinander. Drei Bewohner wurden fixiert und mit Handschellen versehen. "Es wurde geschlagen und getreten, einige von uns hatten leichtere Verletzungen", so eine Beamtin später. "Obwohl die Ruhestörer gefesselt auf dem Boden lagen, versuchten sie, uns zu treten und Kopfnüsse zu verpassen."

"Der Staatsanwalt äußerte Zweifel an der eigenen Anklage und auch an den Aussagen der Zeugen."Klaus Esslinger

Also kam noch mehr Polizei. Zum Schluss sollten es um die 20 Beamtinnen und Beamte sein, so wurde beiderseits berichtet. Ein Verteidiger äußerte jetzt den Vorwurf, einer der gefesselt am Boden liegende Bewohner (44) habe um Luft gerungen und seine Lebensgefährtin habe hilferufend darauf hingewiesen. Das vermeintliche Beweisvideo konnte auf dem Handy im Gerichtssaal aber nicht so schnell gefunden werden.

Das mitgebrachte Video der Verteidiger, womit bewiesen werden sollte, dass der "Haupttäter" nicht die Beamten geschlagen habe, als sie in die Wohnung wollten, war für beide Seiten nicht so recht überzeugend und ließ vieles offen. Der Staatsanwalt äußerte Zweifel an der eigenen Anklage und auch an den Aussagen der Zeugen. "Es ist nicht alles sauber gelaufen", klang bei dem Anklagevertreter durch, womit er wohl beide Seiten der Auseinandersetzung meinte, und schlug vor, das Verfahren bei der Zahlung einer Geldauflage für die Angeklagten einzustellen.

Darauf verständigte man sich schließlich. Die beiden Bewohner erklärten sich bereit, je 600 Euro und die Bewohnerin 200 Euro zu zahlen. Die leicht verletzten Polizeibeamten/innen erklärten, dass sie auf zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Angeklagten (Schmerzensgeld) verzichten, fühlten sich jedoch mit dem Ausgang des Verfahrens nicht besonders zufrieden. In der OV hatte die Polizei vor einem Jahr von sieben Leichtverletzten gesprochen.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Kontakt zum Autor über: redaktion@om-medien.de.

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