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Verurteilter Vergewaltiger muss sich für weitere Taten verantworten

Es geht um sexuelle Belästigung und Diebstahl: Der 31-Jährige ist für eine Vergewaltigung in Essen bereits zu knapp 5 Jahren verurteilt worden. Jetzt steht der Lastruper wieder vor Gericht.

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Symbolfoto: Bänsch

Symbolfoto: Bänsch

Ein 21-Jähriger aus Lastrup hat sich in wenigen Jahren bei der Intensität seiner Straftaten offenkundig immer weiter gesteigert – bis es schließlich in einer Vergewaltigung in Essen mündete. Für diese Tat stand der gebürtige Rumäne bereits vor dem Oldenburger Landgericht und ist im Dezember zu knapp 5 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Informationen von OM-Online ist dieses Urteil mittlerweile rechtskräftig geworden.

Jetzt musste sich der 21-Jährige erneut vor Gericht verantworten, dieses Mal vor dem Cloppenburger Amtsgericht. Dort wurde eine seiner früheren – also vor der Vergewaltigung – Straftaten verhandelt. Dabei ging es um sexuelle Belästigung, zum Nachteil einer jungen Frau.

Der Vorfall passierte vor gut eineinhalb Jahren in einem Zug der Nordwestbahn. Während der Fahrt von Essen nach Cloppenburg  hatte der Angeklagte eine junge Frau angesprochen, sie in ein Gespräch verwickelt. Die junge Frau, die im Zug einen Mund-Nasen-Schutz trug, fühlte sich bedrängt. Den Feststellungen zufolge ließ der 21-Jährige aber nicht nach, riss der Frau den Mund-Nasen-Schutz herunter und gab ihr einen Zungenkuss.

Unschuldsbeteuerung überzeugt das Gericht nicht

Der Lastruper beteuerte, dass der Kuss einvernehmlich gewesen sei. Doch das Gericht glaubte ihm kein Wort – wohl auch mit Blick auf die Verurteilung wegen Vergewaltigung. Zu dem Zeitpunkt des Übergriffes galt der 21-Jährige aber noch als nicht vorbestraft. Deshalb das Urteil: 240 Euro Geldstrafe.

Doch damit allein ist die Liste der zur Last gelegten Straftaten noch nicht abgeschlossen. Der 21-Jährige soll auch für eine Diebstahlserie verantwortlich sein. Er wurde zu 8 Monaten Jugendstrafen verurteilt, weil er aus mehreren Fahrzeugen die Katalysatoren geklaut haben soll. Dieses Urteil ist wohl noch nicht rechtskräftig. 

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