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Verloren und vergessen: Was passiert eigentlich mit Fundsachen?

Oft ist gar nicht bekannt, dass die Kommunen ein Fundbüro haben. In Dinklage, Holdorf und Steinfeld wurden schon einige kuriose Dinge gefunden. Und was geschieht am Ende mit all den Sachen?

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Da sammelt sich was an: Nach einer Frist von 6 Monaten kann der Finder Anspruch auf die Fundsache erheben. Symbolfoto: dpa/Pförtner

Da sammelt sich was an: Nach einer Frist von 6 Monaten kann der Finder Anspruch auf die Fundsache erheben. Symbolfoto: dpa/Pförtner

Zwei Räder, ein Lenker, ein Rahmen – Fahrräder sind nicht sonderlich klein und trotzdem gehören sie zu den am häufigsten verlorenen Gegenständen. Neben den handlicheren Klassikern wie Brillen, Schlüsseln, Handys und Geldbörsen scheint der Drahtesel besonders oft vergessen zu werden, berichten die Fundbüros in Dinklage, Holdorf und Steinfeld. Um solche übergroßen Fundsachen der Kommunen kümmere sich dann der jeweilige Bauhof.

Eine Befragung ergab, dass sich einige ungewöhnliche Gegenstände in den drei Kommunen finden lassen. So habe die Stadt Dinklage bereits einen E-Scooter und ein Hoverboard aufgesammelt und auch ein Kinderwagen sei dabei gewesen. Eher beunruhigend dagegen sei ein herrenloser Reisekoffer gewesen, der am Bahnhof in Holdorf gefunden wurde. Wie sich herausgestellt habe, war er aber nur mit Kleidungsstücken befüllt.

Nur was einen Eigentümer hat, kann auch zur Fundsache werden

In Dinklage und Holdorf sind im vergangenen Jahr circa 25 Fundsachen gemeldet worden, in Steinfeld dagegen waren es fast 40. „Viele wissen gar nicht, dass es ein Fundbüro bei der Stadt gibt“, erzählt Dinklages Pressesprecher Ansgar Westermann. In den Jahren während der Corona-Pandemie sei vergleichsweise wenig verloren gegangen, beobachtete die Verwaltung in Holdorf und Dinklage. Im Winter häuften sich aber so oder so verlorene Schals, Handschuhe und Mützen an – hauptsächlich von Kindern, erklärt Romina Monska von der Gemeinde Holdorf.

Dabei ist Fundsache nicht gleich Fundsache, denn es muss zwischen Eigentümer und Besitzer unterschieden werden, erläutert Monska. Besitzer sei, wer den Gegenstand gerade in der Hand halte. Eigentümer sei hingegen nur, wer die rechtliche Gewalt in Form eines Kaufvertrages oder eines ähnlichen Nachweises hat. "Erst wenn der Eigentümer nicht mehr Besitzer ist, und die Sache auch niemand anderem überlassen worden ist, handelt es sich um eine verlorene Sache", erklärt die Gemeindemitarbeiterin.

Streunende Katzen zum Beispiel hätten oftmals keinen Eigentümer und könnten somit auch keine Fundsache sein. Trotzdem komme es öfter vor, dass auch Tiere gefunden würden. Die Kommunen Holdorf und Dinklage arbeiten in solchen Fällen mit dem Tierheim Osnabrück zusammen, die Gemeinde Steinfeld mit einem Tierschutzhof im Landkreis Diepholz.

Fundsachen wie Schlüssel werden aus Datenschutzgründen vernichtet

Andere Gegenstände könnten einfach zurückgeführt werden, wenn sie den Eigentümer bereits verraten, wie Geldbörsen mit Ausweisdokumenten darin. Dann werde der Eigentümer von der Verwaltung kontaktiert. Zudem ist es möglich, eine Verlustanzeige zu stellen und Bescheid zu bekommen, falls das Verlorene gefunden wurde.

Kompliziert ist dagegen, was mit den Fundsachen passiert, wenn sich der Eigentümer nicht meldet. Der Finder kann gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr Eigentum an der Sache erwerben, allerdings erst nach einer Frist von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes. Es sei denn, der Gegenstand ist weniger als 10 Euro wert, dann beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Fund. Fundsachen wie Handys oder Schlüssel werden aus Datenschutzgründen nach der Frist vernichtet, erklärt Westermann.

Will der Finder den Gegenstand nicht erwerben, geht das Eigentum auf die Gemeinde über, erläutert Monska. Weil die Kommunen oft keine Verwendung für die Dinge haben, werden Fahrräder und vergleichbare Gebrauchsgegenstände versteigert. Elektronik, Brillen und Schmuck gehen zum Wertstoffhof/Recycling und Kleidungsstücke werden je nach Zustand entweder der Kleiderkammer oder der Mülltonne zugeführt.


Info:

  • Das Fundbüro in Dinklage ist per Mail an fundbuero@dinklage.de oder telefonisch unter 04443/899180 erreichbar. Zudem kann Zimmer Nummer 5 in der Außenstelle in der Rombergstraße 10 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung besucht werden.
  • Das zum Meldeamt gehörige Fundbüro in Holdorf ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses persönlich besuchbar und per Mail oder Telefon zu erreichen. Außerdem können die Verlust- und Fundanzeige als Online-Formular auf der Homepage ausgefüllt werden.
  • Das Fundbüro der Gemeinde Steinfeld ist per Mail an h.brase@steinfeld.de oder telefonisch unter 05492/8617 zu erreichen.

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