Verfahren gegen Handy-Verkäufer ausgesetzt
Was weiß der Vechtaer über die Ware, die er zum Verkauf anbietet? Eine Antwort auf diese Frage hat das Gericht aktuell nicht.
Klaus Esslinger | 07.03.2023
Was weiß der Vechtaer über die Ware, die er zum Verkauf anbietet? Eine Antwort auf diese Frage hat das Gericht aktuell nicht.
Klaus Esslinger | 07.03.2023
Foto: dpa
War es Betrug? Hehlerei? Wofür gibt es Beweise? Die Antwort wird bis Juni warten müssen. So lange ist das Verfahren gegen einen 60-Jährigen, angeklagt wegen gewerbemäßiger Hehlerei vor dem Vechtaer Amtsgericht, nämlich ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen März 2018 und Dezember 2019 in etwa 50 Fällen teure Mobiltelefone aufgekauft und weiter vertrieben zu haben. Dabei soll der Vechtaer gewusst haben, dass die Geräte Diebesgut sind. Die Ware hatte der 60-Jährige allerdings von einem Mittelsmann gekauft; nicht vom Dieb selbst. Der Vechtaer soll so in den Besitz von Geräten im Gesamtwert von etwa 150.000 Euro gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, diesen Wert einzuziehen. Die Telefone soll ein ehemaliger Mitarbeiter eines Shops in Oldenburg-Wechloy ergaunert haben. Der hatte, so der Verdacht der Behörden, auf den Namen von Bestandskunden ohne deren Wissen Verträge oder Unterverträge abgeschlossen, um an hochwertige Mobiltelefone zum Weiterverkauf zu kommen. Gegen diesen Mann wurde ermittelt, ein Verfahren gab es aber noch nicht. Bereits vor Gericht saß ein anderer Vechtaer. Er hatte die illegal erworbenen Handys gekauft und zum Teil an seinen Nachbarn weiter verkaufte. Auch mit dem Angeklagten stand er vermutlich in Kontakt, um von ihm handelsüblichen Preise zu erfahren. Der Mann ist bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im aktuellen Verfahren sagte er als Zeuge aus, belastete den Angeklagten aber nicht. Der 60-Jährige selbst erklärte, im Jahr 3500 Handys verschiedenster Sorten verkauft zu haben. Er habe die Geräte zuvor erworben und die Herkunft genau aufgeschrieben. Das sei ein ganz normales Geschäft. Er habe zwar gewusst, woher die Ware in den genannten Fällen stamme; nicht aber, dass eine strafbare Handlung dahintergesteckt habe.Zeuge verhält sich neutral
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