Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Vechta liegt am Freitag nunmehr den 2. Werktag in Folge oberhalb des 50er-Grenzwert - und das jetzt auch sehr deutlich. Denn der Wert ist laut aktueller Berechnung des Robert-Koch-Institutes noch einmal stark angestiegen und liegt jetzt bei 61,9. Die Berechnung basiert auf 89 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen.
Entscheidend ist jetzt, wie sich die Zahlen in den kommenden Tagen entwickeln: Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Vechta konsequent bis einschließlich Dienstag (Sonntage werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt) über 50 liegen, muss die Kreisverwaltung dies in Form einer Allgemeinverfügung feststellen und die 3G-Regel kreisweit einführen - unabhängig davon, ob eine Warnstufe erreicht ist oder nicht. Das ist so in der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen geregelt.
Eine Kreisverwaltung kann zwar bei einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen eine Ausnahmeregelung nutzen, das ist aber mit Blick auf die letzten Corona-Berichte aus dem Vechtaer Gesundheitsamt nicht zu erkennen.
3G-Regel gilt seit diesem Freitag in der Stadt Osnabrück
Was das bedeutet, zeigt das Beispiel in der Stadt Osnabrück. Dort lag die Inzidenz direkt bei der Einführung der Corona-Verordnung an 5 Werktagen über 50. Seit Freitag (27. August) gelten im gesamten Stadtgebiet Zutrittsbeschränkungen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen sind nur noch Geimpfte, Genesene und negativ Getestete (3G-Regel). Das gilt für Treffen von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen - aber auch zum Beispiel die Innengastronomie, Beherbergungsbetriebe, Friseursalons, Fitnessstudios und Schwimmhallen.
Im Landkreis Cloppenburg hat sich die 7-Tage-Inzidenz am Freitag hingegen wieder vom 50er-Grenzwert entfernt. Sie liegt jetzt bei 44,0 (Vortag: 49,2). In der Nachbarschaft des Oldenburger Münsterland ist hier der 50er-Grenzwert am Freitag überschritten worden: Landkreis Osnabrück (70,1), Stadt Oldenburg (53,1), Landkreis Ammerland (53,3).