Unfall im Vollrausch: Fahrer vor Gericht
Der Münsteraner hatte einen Blutalkoholwert von 3,17 Promille, als er mit knapp 200 km/h über die Autobahn in Richtung Norden fuhr und einen Unfall verursachte.
Klaus Esslinger | 27.04.2023
Der Münsteraner hatte einen Blutalkoholwert von 3,17 Promille, als er mit knapp 200 km/h über die Autobahn in Richtung Norden fuhr und einen Unfall verursachte.
Klaus Esslinger | 27.04.2023
Foto: Chowanietz
Weil er im Vollrausch auf der Hansalinie bei Holdorf einen Unfall verursacht hatte, ist ein Mann aus Münster in Vechta jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Juli 2022 war der Münsteraner mit knapp 200 km/h über die Autobahn in Richtung Norden gefahren. Bei Holdorf touchierte er in einer Baustelle eine Bake und die Leitplanken. Dadurch kam es zu weiteren Unfällen, bei denen zehn Personenwagen beschädigt worden waren. Der jetzige Angeklagte hatte seine Fahrt fortgesetzt, wurde jedoch von der Polizei gestellt. Vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta hatte sich der Unfallfahrer nun zu verantworten; einen Strafbefehl vorab hatte er nicht akzeptiert. Dennoch zeigte der Mann sich geständig, so weit es ihm möglich schien. Denn zum fraglichen Zeitpunkt hatte der Mann einen Blutalkoholwert 3,17 Promille gehabt: Vollrausch also. Der Mann gab an, abhängig gewesen zu sein, nun aber nachweislich abstinent zu leben. Da bei einem Vollrausch die Schuldunfähigkeit eintritt, kam für das Gericht nur eine Geldstrafe infrage. Die Staatsanwältin forderte eine solche von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro und ein Fahrverbot von 6 Monaten. Der Verteidiger hielt 4 Monate für ein weiteres Fahrverbot für angemessen. Der Strafrichter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro und legte das weitere Fahrverbot auf 4 Monate fest.
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