Überraschende Wende im Essener Vergewaltigungs-Prozess
Angeklagt war ein 42-Jähriger. Er hatte die Vorwürfe im Vorfeld bestritten; das Opfer sollte nun aussagen. Doch es kam anders.
Franz-Josef Höffmann | 23.08.2023
Angeklagt war ein 42-Jähriger. Er hatte die Vorwürfe im Vorfeld bestritten; das Opfer sollte nun aussagen. Doch es kam anders.
Franz-Josef Höffmann | 23.08.2023
Symbolfoto: M. Niehues
Überraschende Wende im Essener Vergewaltigungs-Prozess: Die Ehefrau des Angeklagten (42) als mutmaßliches Opfer hat am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht die Aussage verweigert und ihre Nebenklage wieder zurückgenommen. Die Folge: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Auch der Staatsanwalt musste auf Freispruch plädieren. „Ich habe ja nichts mehr“, resümierte der Anklagevertreter. Das Haupt- und entscheidende Beweismittel sei weg, begründete die Vorsitzende Richterin den Freispruch. Die Aussageverweigerung der Ehefrau war so umfänglich, dass selbst frühere polizeiliche Vernehmungen der Zeugin nicht mehr verwertet werden durften. Damit standen Gericht und Staatsanwaltschaft mit leeren Händen da. Die Kosten des Verfahrens mit teuren Gutachten trage die Staatskasse, so die Vorsitzende. Das sei bei einem Freispruch so. Wie berichtet, war dem Angeklagten (42) aus Essen vorgeworfen worden, im Herbst 2021 seine Ehefrau zehnmal vergewaltigt zu haben. Im Zuge häuslicher Gewalt hatte er seine Ehefrau, mit der er zwei kleine Kinder hat, verprügelt, saß deswegen auch schon einmal im Gefängnis. Nach der Haftentlassung und einer Entziehungskur – der 42-Jährige ist alkoholkrank – kehrte er ins gemeinsame Wohnhaus in Essen zurück. Weil die Frau sich von dem Mann getrennt hatte, musste er auf dem Dachboden schlafen. Sie bewohnte mit den Kindern weiter die Räume im unteren Haus. In dem Tatzeitraum August 2021 bis September 2021 soll der Essener dann seine Ehefrau per Handy und unter massiven Drohungen auf den Dachboden zitiert haben, um sie vergewaltigen zu können, so die ursprüngliche Anklage. Doch das ist seit Mittwoch alles nur noch Makulatur. Ohne Aussage der Frau standen Gericht und Staatsanwaltschaft auf verlorenem Posten. Wie es nun mit der Ehe weitergeht, ist nicht klar. Und ob der 42-Jährige weiter auf dem Dachboden des gemeinsamen Hauses bleiben darf, auch nicht.Das Paar war getrennt, der Mann lebte auf dem Dachboden
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