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Trotz häuslicher Gewalt: Friesoyther (28) muss nicht in Haft

Das Amtsgericht hatte den Mann zu 9 Monaten Haft verurteilt. Er hatte seine Lebensgefährtin erneut mit der Faust an Magen und im Gesicht verletzt. Dennoch sei seine Sozialprognose gut.

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Symbolfoto: dpa/Dedert

Symbolfoto: dpa/Dedert

Er hatte über einen längeren Zeitraum seine Lebensgefährtin schwer misshandelt, Polizisten angegriffen und beleidigt, Vermieter und Anwohner verletzt. Doch ins Gefängnis muss der 28-Jährige aus Friesoythe nicht mehr. Das Oldenburger Landgericht hob in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes wieder auf und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Das Cloppenburger Amtsgericht hatte den 28-Jährigen in einem ersten Prozess um die Sache noch zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Amtsgericht hatte es gereicht. Obwohl der Angeklagte erheblich vorbestraft ist und bereits unter zweifacher Bewährung stand, hatte er erneut seiner Lebensgefährtin Faustschläge in den Magen und ins Gesicht versetzt. Hämatome und Schwellungen waren die Folge gewesen. Ein Kontaktverbot hatte er ignoriert.

Cloppenburger schlug Vermieter zu Boden

Der Vermieter der Wohnung wollte der Frau helfen, aber auch den Vermieter schlug der 28-Jährige zu Boden. Auch ein Zeuge, der eingriff, wurde zu Boden geschlagen. So erging es auch einer Anwohnerin, die helfen wollte. Auch sie wurde angegriffen und attackiert. Und als die Polizei kam, wurden die Beamten beleidigt und ebenfalls attackiert. So konnte das nicht weitergehen. Folgerichtig verurteilte das Cloppenburger Amtsgericht den Wüterich zu einer Gefängnisstrafe. Eine Bewährungsstrafe war nicht mehr drin.

Gegen dieses Urteil hatte der Cloppenburger dann über seinen Anwalt Berufung eingelegt. Deswegen musste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden – aus Sicht des Angeklagten mit Erfolg. Er bekam noch einmal seine Bewährungsstrafe. Nach Überzeugung des Landgerichtes hat er die Zeit nach der Cloppenburger Verurteilung positiv für sich genutzt. Alle Taten hatten mit dem Alkoholproblem des 28-Jährigen zu tun.

Nunmehr hat er aber dem Alkohol abgeschworen und sich in Therapie begeben. Er hat seine persönlichen Dinge geregelt und einen festen Arbeitsplatz gefunden. Bei allen Opfern hat er sich entschuldigt. Aus all diesen Gründen konnte das Landgericht dem 28-Jährigen doch noch eine günstige Sozialprognose stellen. Die ist Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe.

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