Subventionsbetrug: Das hätte der Experte wissen müssen
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Er hat Betrug begangen, vor Gericht gestanden und ist zufrieden mit seiner Verurteilung. Doch worum geht es?
Klaus Esslinger | 13.06.2022
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Er hat Betrug begangen, vor Gericht gestanden und ist zufrieden mit seiner Verurteilung. Doch worum geht es?
Klaus Esslinger | 13.06.2022
Das Strafgericht des Amtsgerichts verurteilte einen 33-jährigen Geschäftsführer und Unternehmensberater aus Bakum zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung und gab dem Angeklagten auf, 3000 Euro als Bewährungsauflage in die Staatskasse zu zahlen. Die Verhängung eines Strafbefehls (nicht öffentlich) war auch im Gespräch gewesen, aber der Angeklagte hatte eine Vorstrafe wegen Betruges, deshalb hatten die Staatsanwaltschaft und die Strafrichterin sich gegen einen Strafbefehl entschieden. Der Angeklagte, der hauptamtlich Geschäftsführer eines Notfallunternehmens ist und sein Gewerbe als Unternehmensberater bei der Stadt Vechta nur als Nebengewerbe anmeldete, hätte wissen können und müssen, dass man den Staat durch die Beantragung einer Sofort-Hilfe in Höhe von insgesamt 9000 Euro schuldig macht. Das wusste der Mann auch und gab es auch unumwunden zu. Die N-Bank hatte die Beantragung durchleuchtet und war schnell darauf gekommen, dass mit der Auszahlung von zunächst 3000 und später 6000 Euro etwas nicht stimmen konnte und die Polizei und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Mann hatte falsche Angaben zu dem Aufwand und der Ausübung seines „Gewerbes“ gemacht, das er nach seiner eigenen Anmeldung natürlich wusste. Als die Ermittlungen gegen ihn liefen, hatte der 33-Jährige das Geld auch zurückgezahlt. „Ich sehe ein, dass ich nicht genügend nachgedacht habe“, so der Angeklagte. Immerhin hatte er, da er anwaltlich nicht vertreten war, selber Einblick in die Strafakte beantragt und auch bekommen und danach sein Schuldeingeständnis schriftlich formuliert und dem Gericht zugesandt, was er aber in der Verhandlung vortragen musste. Eigentlich eine klare Angelegenheit, wäre da nicht eine Voreintragung wegen Betruges im Strafregister gewesen; denn er war vom Gericht in Bielefeld zu Geldstrafen von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro und das andere Mal zu 120 Tagessätzen zu 85 Euro verurteilt worden. Die Betrugsfälle hatten mit Glücksspielen im Netz zu tun. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass Subventionsbetrug keine Kleinigkeit sei und forderte eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit Bewährung und eine Geldauflage. Der Angeklagte, der sich selbst vertrat, bat darum, eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr zu bekommen, um seine berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer weiter ausüben zu können. Dem folgte die Strafrichterin auch mit ihrem Urteil, 7 Monate Freiheitsstrafe, 3 Jahre Bewährung und Zahlung von 3000 Euro in die Staatskasse. Alle waren zufrieden, am meisten der Verurteilte."Der Mann hatte falsche Angaben zu dem Aufwand und der Ausübung seines 'Gewerbes' gemacht."Klaus Esslinger
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