Wegen des Verdachts zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfszahlungen haben die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen bis Anfang April mehr als 1.500 Ermittlungsverfahren geführt. Die vorläufige Schadenssumme beträgt fast 12 Millionen Euro.
Im Vechtaer Amtsgericht sind auch schon einige Verfahren abgeurteilt worden. Da waren die Friseurin, die von ihrem Steuerberater angezeigt wurde und die Kosmetikerin, an deren Klingelschild nur der Name, nicht ein Hinweis auf ein Kosmetikstudio steht, was ja nichts heißen muss und jetzt ein Fall aus Visbek von einem jungen Mann, der ein Stehcafé besitzt und 2-mal jeweils für 3 Monate 9.000 Euro beantragte, einmal bekam er sie auch.
Der Reihe nach: Am 30. April 2020 hörte der 24-Jährige, der sowohl im Haupt-, wie im Nebenerwerb ein Café unterhielt, aber auch noch einen anderen Job hatte, von seinen Freunden, ob er schon die Sofort-Hilfe beantragt habe. Das mache jeder, das bringe Kohle.
Ein Freund habe den Antrag für ihn ausgefüllt – er selbst habe nichts verstanden
Und der Angeklagte erzählte, er habe davon nichts verstanden und ein Freund habe den Antrag für ihn ausgefüllt. Er habe für April, Mai und Juni jeweils 3.000 Euro für ihn beantragt.
Das habe aber wohl nicht geklappt, er habe die 9.000 Euro auf seinem Konto gehabt, aber am gleichen Tag sei das Geld wieder zurück gebucht worden. In dem Antrag sei sein Name nicht richtig geschrieben und seine Mailanschrift sei auch falsch gewesen. Tatsächlich habe er nur Miet- und Stromschulden bei der EWE gehabt.
"Dem Gericht erzählte er, er habe niemanden schaden wollen, alle hätten gesagt, man könne Geld bekommen, dann habe er es auch gemacht."Klaus Esslinger
Kosten für sein Cafe habe er nur mit der Miete gehabt. Der Laden sei ohnehin zu gewesen. Also ein neuer Versuch: Am 17. Juli 2020 gab es den 2. Antrag. Diesmal habe ihm sein Onkel geholfen. Das gleiche Spiel: für 3 Monate jeweils 3.000 Euro, macht 9.000 Euro. Das Geld kam und der Angeklagte tilgte seine Schulden.
Dem Gericht erzählte er, er habe niemanden schaden wollen, alle hätten gesagt, man könne Geld bekommen, dann habe er es auch gemacht. Er habe nicht betrügen wollen. Allen war klar, er hatte schlicht und ergreifend falsche Angaben gemacht und das zweimal.
Richterin: Das ist nicht blauäugig, sondern "schon dreist"
Eigentlich strafrechtlich nur einmal, wie der Verteidiger erklärte. Das 2. Mal sei ein Korrekturantrag gewesen, da der erste ja nicht korrekt gewesen sei. Das sei nicht nur blauäugig, das sei schon dreist, meinte die Strafrichterin. Eine Polizeibeamtin als Zeugin teilte mit, der junge Mann habe die Taten zugegeben. Er habe gesagt, er habe es nicht besser gewusst.
Der Staatsanwalt fand das wohl auch ziemlich dreist, er beantragte eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die man zur Bewährung aussetzen könne, weiter die Ableistung von 60 Arbeitsstunden und die Rückzahlung der 9000 Euro. Der Verteidiger wies darauf hin, es habe ja wohl finanzielle Ausfälle gegeben, so zum Beispiel die Miet- und Stromkosten habe es sehr wohl gegeben.
Die Strafrichterin brachte es auf den Punkt. Falsche Angaben, kein Zweifel, das zweimal. Urteil; Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung, Geldauflage 500 Euro und die Einziehung von 9.000 Euro. Der Verurteilte meinte: Selbstständig, das sei nicht sein Ding, er werde jetzt eine berufliche Ausbildung machen.
Zur Person:
- Klaus Esslinger ist
Gerichtsreporter
und war viele Jahre
Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
- Kontakt zum Autor über:
redaktion@om-medien.de.