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Ständig betrunken am Steuer: Cappelner muss jetzt ins Gefängnis

Der 52-Jährige ist offensichtlich unbelehrbar. Immer wieder setzte er sich betrunken ans Steuer – obendrein besitzt er keinen Führerschein. Eine kleine Chance gab es noch. Die hat er verspielt.

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Symbolfoto: dpa

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Wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis muss ein 52-Jähriger aus Cappeln für 5 Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil wurde verworfen, und zwar in Abwesenheit des Angeklagten.

Obwohl er selbst Berufung gegen das Cloppenburger Urteil eingelegt hatte, blieb der 52-Jährige am Mittwoch seiner Berufungsverhandlung fern. Und weil dafür keine Entschuldigung vorlag, musste die 15. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Berufung des Angeklagten verwerfen.

Der Angeklagte ist den Feststellungen zufolge alkoholkrank. Darüber hinaus verfügt er über keine Fahrerlaubnis. Trotzdem fährt er mit seinem Auto ständig durch die Gegend. Das vorletzte Mal war ihm der Alkohol ausgegangen. So stieg der 52-Jährige in sein Auto, um von einem Getränkemarkt Nachschub zu holen. Dabei geriet er in eine Polizeikontrolle. Der Angeklagte hatte einen Blutalkoholwert von 2,8 Promille.

Das letzte Mal fuhr er zwar ohne Fahrerlaubnis, war dagegen aber nüchtern. Dennoch: Das Cloppenburger Amtsgericht wollte kein Auge mehr zudrücken. Nach früheren Verurteilungen zu Bewährungsstrafen gab es jetzt dafür keine Möglichkeit mehr. Dieses Urteil ist am Mittwoch bestätigt worden. Der Angeklagte hätte sich aber die Bewährung noch verdienen können: Dann nämlich, wenn er sich in Therapie begeben hätte. Vielleicht hat er das auch, aber dem Oldenburger Gericht lag darüber keine Information vor. Dementsprechend konnte das nicht berücksichtigt werden.

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