Stadt Vechta aktualisiert die Grundstücksdaten
Die Stadt berechnet sämtliche Gebühren für die Entwässerung von Grundstücken neu. Grundeigentümer bekommen deshalb ab Mitte August Post – und sollten im Zweifel schnell reagieren.
Redaktion | 21.07.2023
Die Stadt berechnet sämtliche Gebühren für die Entwässerung von Grundstücken neu. Grundeigentümer bekommen deshalb ab Mitte August Post – und sollten im Zweifel schnell reagieren.
Redaktion | 21.07.2023
Grundstückseigentümer könnte eine Kostenveränderung erwarten: Die Stadt Vechta berechnet die Gebühren für die Oberflächenentwässerung neu. Foto: Archiv/Hartjens
Die Stadt Vechta rechnet die Gebühren für die Oberflächenentwässerung neu aus. Dafür aktualisiert die Verwaltung derzeit das Niederschlagswasser-Kataster. Die Grundeigentümer sollen am Ende die Daten überprüfen – und bekommen deshalb laut Mitteilung ab dem 15. August Post aus dem Rathaus. Hintergrund des Großprojekts des zuständigen Fachdiensts Stadtentwässerung: Bestehende Daten waren mitunter viele Jahre alt. Grundeigentümer haben aber inzwischen mehr Flächen überbaut und leiten mehr Regenwasser in die unterirdischen Kanäle ein. Sie müssten deshalb höhere Gebühren zahlen. An anderer Stelle haben Grundeigentümer aber auch Versiegelung beseitigt, etwa aus Höfen Gärten gemacht, und leiten weniger Wasser ein. Dann müssten sie weniger zahlen. Die Stadt schreibt dazu in einer Mitteilung: "Da sich Vechta in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt hat, soll das Kataster nun auf den neuesten Stand gebracht werden." Als Grundlage für die Neuberechnung der Gebühren setzt die Stadt zuerst auf eigenes Datenmaterial: Dafür seien digitale und hochauflösende Luftbildaufnahmen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) aus dem Jahr 2020 ausgewertet worden. Bei dem Verfahren werden laut Mitteilung Dachflächen, versiegelte Flächen, Baustellen und unversiegelte Flächen voneinander unterschieden. Auch städtische Bestandsdaten seien in die Auswertung mit eingeflossen. Die individuellen Grundstücksdaten sollen den Eigentümern dann ab dem 15. August für die Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Da sich seit 2020 bereits Änderungen ergeben haben könnten, gelte es, die Daten noch einmal zu überprüfen. Auf deren Grundlage werde für jede befestigte und überbaute Fläche die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser in öffentlichen Anlagen neu berechnet, heißt es in der Mitteilung weiter. Mögliche Veränderungen sollen binnen 4 Wochen zurückgemeldet werden. Falls es nach der Frist keine Rückmeldung gebe, gehe die Stadt davon aus, dass die Daten korrekt seien. Die Anschreiben enthielten neben den auszufüllenden Bögen zur Selbstauskunft auch eine Ausfüllhilfe, die bei der Beantwortung möglicher Fragen helfe, so die Mitteilung der Stadt. Bürger könnten sich aber auch innerhalb der Abgabefrist im Rathaus oder über eine Hotline beraten lassen. Die Beratungszeiten und die Nummer der Hotline stünden in dem Anschreiben. Laut Mitteilung ist die Kostenberechnung gesetzlich vorgeschrieben und in der Abwasserabgabensatzung der Stadt Vechta entsprechend geregelt. Demnach haben Eigentümer, deren Grundstücke an das Vechtaer Abwassernetz angeschlossen sind, die entstehenden Kosten für den Bau und Erhalt von Entwässerungsanlagen wie Kanälen oder Kläranlagen anteilig zu tragen. Die Größe der an das Netz angeschlossenen versiegelten Fläche entscheidet über die Höhe der Gebühren. Die Kosten liegen bei 25 Cent pro Quadratmeter überbaute Fläche. Das Projekt läuft unabhängig von einem Vorstoß des Landes Niedersachsen: Die Verantwortlichen in Hannover gehen davon aus, dass eine zu hohe Versiegelung von Flächen eine Gefahr für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz darstellt. Der Verbrauch der Flächen reduziert die Leistung der natürlichen Bodenfunktionen. Betroffen sind dabei zum Beispiel die Wasserspeicherfähigkeit, das Filtern von Schadstoffen oder die Bodenfruchtbarkeit. Bei vollständig versiegelten Flächen gehen die Funktionen sogar gegen null, teilt das niedersächsische Umweltamt mit. Dabei ist ein einmal überbauter Boden mit seinen natürlichen Funktionen erst nach etwa 150 Jahren wieder herstellbar. Die Landesregierung habe sich deshalb im Rahmen des "Niedersächsischen Wegs" dazu verpflichtet, Flächensparziele umzusetzen. Deshalb solle die Neuversiegelung von Flächen im Land bis zum Jahr 2030 auf rund 3 Hektar pro Tag reduziert werden, so das Umweltamt. Bis 2050 soll der Flächenverbrauch sogar bei Null liegen. Derzeit beträgt die Zahl der neu-versiegelten Flächen demnach noch rund 6,6 Hektar pro Tag (Stand 2022). Hochauflösende Luftbildaufnahmen aus 2020 werden verwendet
Jeder versiegelte Quadratmeter kostet
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