Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ihre Ermittlungen zu dem Brand im Cloppenburger St.-Josefs-Hospital eingestellt. Das teilt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mit. Das Ermittlungsverfahren hatte sich gegen einen für den Betrieb zuständigen Elektriker gerichtet, heißt es. So habe dieser "nach einem Anruf nicht unmittelbar das Hospital aufgesucht". Es hätte ihm jedoch keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden können.
Zudem sei nicht sicher, ob der Tod des infolge des Brandes verstorbenen 66-jährigen Patienten hätte verhindert werden können, wenn der Elektriker sich sofort in das Krankenhaus begeben hätte. "Weitere Personen standen zu keinem Zeitpunkt in Verdacht, fahrlässig den Tod verursacht zu haben", so der Sprecher.
In der Nacht auf den 28. Januar war in einem Patientenzimmer des St.-Josefs-Hospital ein Schwelbrand ausgebrochen. Das Abluftsystem des in dem Patientenzimmer integrierten Badezimmers war aufgrund eines technischen Defekts in Brand geraten. In der Folge war ein 66-jähriger Mann aus Markhausen an einer Rauchgasvergiftung gestorben. Wie bekannt wurde, war in dem betreffenden Zimmer kein Rauchmelder installiert.
Staatsanwaltschaft: Keine Rauchmelderpflicht
Ein Rauchmelder sei "aufgrund der baulichen Besonderheiten" auch nicht vorgeschrieben gewesen, teilt die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit. Zuvor hatten bereits die Stadt und der Landkreis Cloppenburg erklärt, dass in Krankenhäusern – und somit auch in den Patientenzimmern – keine Rauchmelderpflicht bestehe, da es sich bauordnungsrechtlich um Sonderbauten handelt. "Das Land Niedersachsen hat für diesen Bereich keine Sonderbauverordnung erlassen", hatte der Landkreis im Januar mitgeteilt. In dem geplanten Neubau am St.-Josefs-Hospital sollten hingegen "flächendeckend" Brandmelder installiert werden – über die gesetzlichen Regelungen des Landes hinausgehend.