Kontaktbeschränkungen, Home-Schooling und Verzicht auf Freizeitbeschäftigungen prägten in den vergangenen beiden Jahren den Alltag vieler Familien. Die fehlenden sozialen Kontakte hatten ebenso wie der Wegfall von zahlreichen Freizeit- und Bildungsangeboten Auswirkungen auf das Wohlergehen der Kinder. Das Land Niedersachsen möchte diesen Belastungen mit dem Sonderfonds "Startklar für die Zukunft", den auch die Stiftung "Familie in Not" unterstützt, begegnen. Ziel ist es, vielfältige Aktivitäten und Begegnungsräume für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.
"Bisher wurden in der Region Cloppenburg leider kaum Anträge gestellt, was sehr schade ist, weil viele Menschen denken, sie hätten sowieso keinen Anspruch. Das ist eventuell ein Trugschluss", erklären Ines Meinerling und Martina Hingst von der Familienberatungsstelle donum vitae in Cloppenburg und Barßel. Es sei bedauerlich, weil bei vielen Familien in der aktuellen Situation das Geld gerade knapp sitze und jeder Euro eine finanzielle Unterstützung sein könne. "Gerade Klassenfahrten, gemeinschaftliche Hobbys, wie Reiten oder Musizieren oder das Absolvieren eines Schwimmkurses können sehr teuer sein, sind für die soziale und persönliche Entwicklung eines Kindes aber sehr hilfreich“, führen sie fort.
Im Rahmen dieses Sonderfonds "Startklar für die Zukunft" sollen Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien zunehmend unterstützt werden. Zuschüsse werden insbesondere gewährt für Kursgebühren für Kunst- und Musikschulen, für Kurse der Volkshochschulen und Familienbildungsstätten, für Mitgliedsbeiträge in Sport– und Musikvereinen, für Material und Ausrüstung für die Teilnahme in diesen Einrichtungen, für Klassen- und Kita-Fahrten und für Jugend- und Ferienfreizeiten.
Zuschussberechtigt sind Familien mit mindestens 2 kindergeldberechtigten Kindern und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV"-ALG II) oder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben – also kein Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten und soweit sie als Bedarfsgemeinschaft die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ob diese Berechtigung zutrifft, wird in der Beratungsstelle errechnet.
Vergangene 3 Monatsabrechnungen sollten vorgelegt werden
Beim Antrag mitzubringen sind die vergangenen 3 Monatsabrechnungen und sonstige Einkommensnachweise (zum Beispiel auch Unterhaltsvorschüsse und Elterngeld).
"Wir haben häufig Alleinerziehende oder Familien, die über dem Hartz-IV-Regelsatz verdienen, trotzdem aber Schwierigkeiten haben, die teure Klassenfahrt des Kindes oder den Musikunterricht zu finanzieren. Hier soll dieser Fonds helfen", erläutern Martina Hingst und Ines Meinerling, die Familien, die für dieses Angebot infrage kommen, gerne kostenlos beraten.
- Info: Termine bezüglich der Antragsstellung können unter der Telefonnummer 04499/922558 (Martina Hingst in Barßel) oder unter 04471/882598 (Ines Meinerling in Cloppenburg) vereinbart werden.