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Schwarzarbeit in der Gastronomie: Zoll prüft in 42 Fällen

176 Arbeitnehmer sind befragt worden – auch im Landkreis Vechta. Dabei seien Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Im Fokus steht die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

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Symbolfoto: Hauptzollamt Osnabrück

Symbolfoto: Hauptzollamt Osnabrück

Mitarbeiter der Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Hauptzollamtes Osnabrück haben Kontrollen in der Gastronomie durchgeführt. Wie der Zoll mitteilt, seien in 42 Fällen "Unregelmäßigkeiten" festgestellt worden, die nun weiter geprüft werden sollen. Betroffen sind demnach mehrere gastronomische Betriebe in den Landkreisen Vechta, Osnabrück, Diepholz und Nordhorn.

"Konkret handelt es sich dabei in 13 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe
nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen."Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamtes Osnabrück

Wie Pressesprecher Christian Heyer am Donnerstag mitteilt, seien nicht nur  176 Gastro-Mitarbeiter am 3. Juni im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle befragt, sondern auch Einsicht in Finanz- und Lohnunterlagen genommen worden. Im Fokus der Zollfahnder stand dabei die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes, der seit dem 1. Januar bei 9,82 Euro pro Stunde liegt.

In 13 Fällen gebe es "Anhaltspunkte, dass die Betriebe
nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen", berichtet Heyer. In vier Fällen seien Ermittlungen eingeleitet worden, weil der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug bestehen würde. Um Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht geht es demnach in 20 Fällen. Fünf ausländische Arbeitnehmer konnten außerdem keine erforderliche Arbeitsgenehmigung vorweisen. Auch in diesen Fällen werden weitergehend Prüf- und Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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