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Schnaps-Dieb muss in Dauerarrest

Ein Trio hatte in Cloppenburg zwei Flaschen Schnaps gestohlen. Zwei der Angeklagten zahlten ihre Strafe – der dritte weigerte sich. Er habe nichts Falsches gemacht.

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Symbolfoto: Bänsch

Symbolfoto: Bänsch

Wegen Ladendiebstahls hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 18-Jährigen aus Cloppenburg zu einem einwöchigen Dauerarrest verurteilt. Das hätte sich der Angeklagte sparen können. Doch gegen einen anfänglichen Strafbefehl (schriftliche Form eines Verfahrens) mit einer Geldstrafe von 300 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Nun verliert er seine Freiheit.

Den Feststellungen zufolge hat der junge Mann zusammen mit zwei Gleichaltrigen in einem Cloppenburger Verbrauchermarkt zwei Flaschen Schnaps gestohlen. Die Diebe konnten ermittelt werden. Als das erste Verfahren gegen die drei Heranwachsenden ausgemacht war, erschienen alle drei nicht. Das Gericht erließ dann gegen die beiden anderen Angeklagten einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von je 300 Euro.

Nicht nur Geldstrafe, sondern auch Arrest

Die beiden anderen Angeklagten hatten den Strafbefehl dann auch akzeptiert. Sie mussten nicht mehr vor Gericht erscheinen. Der jetzige Angeklagte, ein 18-Jähriger aus Cloppenburg, der die Tat bestritten hatte, sollte sich dann doch vor Gericht verantworten. Zu diesem zweiten Versuch, den Fall zu verhandeln, erschien er zunächst wieder nicht. Nun erließ das Gericht auch gegen den jetzigen Angeklagten einen Strafbefehl mit einer ausgewiesenen Geldstrafe von 300 Euro.

Dann tauchte der 18-Jährige aber doch noch auf. Sofort legte er gegen den gerade verhängten Strafbefehl Einspruch ein, der Fall musste deswegen doch noch verhandelt werden. Der junge Mann bestritt den Vorwurf. Die beiden anderen hätten den Diebstahl begangen, er habe nichts gemacht. Doch Zeugen der Tat konnten bestätigen, dass auch der jetzige Angeklagte an dem Schnaps-Diebstahl beteiligt war. Und so wurde auch der 18-Jährige verurteilt – allerdings nicht mehr zu einer Geldstrafe, sondern zu einem einwöchigen Dauerarrest.

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