Es ist immer schwierig, Schlägereien mit mehreren Beteiligten rechtlich aufzuklären. Oft ist es unmöglich, die Tat jedes einzelnen Beschuldigten aufzuschlüsseln. So auch in einem Prozess vor dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht gegen fünf Jugendliche und Heranwachsende aus Bösel, die im Mai vorigen Jahres an einer Massenschlägerei im Böseler Dorfpark beteiligt gewesen sein sollen. Am Ende des Verfahrens wurden vier der fünf Angeklagten freigesprochen, das Verfahren gegen den 5. Angeklagten (17) gegen Ableistung von 30 Sozialstunden eingestellt.
Und auch in diesem Fall war eine Zuordnung der einzelnen Tatbeiträge zu den jeweiligen Angeklagten nicht möglich. Die fünf Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft grundlos einen 25-Jährigen im Park zusammengeschlagen. Das Opfer erlitt einen Schlüsselbeinbruch. Zumindest in diesem Punkt darf man sich sicher sein: Alle hatten wohl auf das Opfer eingeschlagen und eingetreten, doch das reicht nicht für eine Verurteilung. Es hätte geklärt werden müssen, wer genau was getan hat.
Das Opfer kannte die Angreifer nicht und konnte vor Gericht aus diesem Grund auch nicht genau sagen, welcher Angeklagte welche Tat begangen hatte. Unter den Angreifern könnte sich ein Bruder eines Nachbarn befunden haben, erklärte das Opfer. Aber das half auch nicht weiter.
Eigene "Ermittlungen" des Opfers sollen Bedrohungen beinhaltet haben
Während der langen Beweisaufnahme verdichtete sich allerdings der Verdacht, dass der Haupttäter der Bruder des 17-jährigen Angeklagten gewesen sein könnte. Doch der war gar nicht angeklagt. Der 17-Jährige, der die Sozialstunden ableisten muss, soll zugeschlagen haben, um möglicherweise seinem Bruder zu helfen. Mehr war nicht festzustellen.
Vor Gericht deutete sich an, dass die Schlägerei beinahe noch größere Ausmaße angenommen hätte. Denn das Opfer hatte nach dem Angriff Freunde angerufen, die umgehend in den Dorfpark eilten. Doch zu diesem Zeitpunkt waren die Angreifer schon geflüchtet. Auch das Verhalten des Opfers warf Fragen auf: So wurde die Tat erst nach einer Woche bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Im Vorfeld soll der 25-Jährige zunächst eigene "Ermittlungen" vorgenommen haben, bei denen es auch zu Bedrohungen gekommen sei.