Schlägereien, bei denen mehrere Personen beteiligt sind, können im Nachhinein nur schwer aufgeklärt werden. Das beweist auch ein Fall, der jetzt vor dem Cloppenburger Amtsgericht verhandelt worden ist. Konkret ging es um eine Schlägerei beim Barßeler Schützenfest im vergangenen Jahr. Das Gericht musste 15 Zeugen vernehmen, um sich ein Bild von dem Geschehen machen zu können. Angeklagt wegen Körperverletzung war ein 29 Jahre alter Mann aus Barßel.
Er wurde nach der umfangreichen Beweisaufnahme dann auch schuldig gesprochen und wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt.
Rückblick: Nachts um 3 Uhr an der Pommes-Bude. Dort hielt sich der Angeklagte zusammen mit seiner Freundin auf, um etwas zu essen. Auf der anderen Seite der Pommes-Bude stand ein anderer Festteilnehmer. Dieser soll den Angeklagten aufs Übelste beleidigt haben. Das wollte der Barßeler nicht auf sich sitzen lassen. Er ging zu dem Kontrahenten und stellte ihn den Feststellungen zufolge unsanft zur Rede.
Das sah der Cousin des Beleidigers. Er wollte seinem Verwandten helfen, geriet aber selbst in ein Handgemenge mit dem Angeklagten. Die Situation eskalierte. Der Cousin des Beleidigers wollte davonrennen, wurde aber von dem Angeklagten verfolgt. Eine Frau wollte schlichten und soll dann neben dem Cousin gestanden haben, als der Angeklagte diesen einholte.
Dann passierte es: Der Cousin des Beleidigers und die Frau gingen plötzlich heftig zu Boden und brachen sich dabei jeweils das Schlüsselbein.
Was war passiert? Nach Überzeugung des Gerichts soll der Angeklagte aus dem Lauf heraus auf die beiden Opfer gesprungen sein. Die Verteidigung stellte aber klar, dass der Angeklagte niemanden habe verletzen wollen. Das sei gar nicht seine Absicht gewesen. Die Tat sei deshalb als fahrlässig einzustufen. Das Gericht war aber anderer Meinung. Bei dem Sprung auf die Opfer habe der Angeklagte schwere Verletzungen der beiden Opfer zumindest billigend in Kauf genommen und sei deswegen wegen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig zu sprechen.