Weil er bei einem mutmaßlichen Dealer in Löningen Drogen erworben haben soll, muss ein 20-Jähriger aus Cloppenburg nun an sechs Gesprächen bei der Drogenberatung teilnehmen. Einen entsprechenden Beschluss des Cloppenburger Jugendgerichtes hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt – allerdings nur, was die Auflage angeht.
Das Verfahren selbst stellte das Landgericht am Mittwoch zunächst vorläufig ein. Sind die Gespräche bei der Drogenberatung absolviert, kann das Verfahren auch endgültig eingestellt werden. Grund dafür ist der Umstand, dass sich der Angeklagte letztlich nur im Grammbereich Cannabis und Amphetamine von dem mutmaßlichen Dealer in Löningen besorgt haben soll. Zugegeben hat er das allerdings nicht.
Was sich hinter "Ot" und "Pep" verbirgt, wissen mittlerweile die Richter
Der 20-Jährige fühlte sich vermutlich sicher, hatte er den Feststellungen zufolge die Drogenbestellungen doch mit Tarnnamen verschleiert. In dem Chatverlauf mit dem mutmaßlichen Dealer in Löningen ist die Rede von „Ot“ und „Pep“. Das Cloppenburger Gericht, das sehr viele Drogenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende führt, kennt aber alle Tarnnamen: „Ot“ steht demnach für Cannabis. „Pep“ für Amphetamine.
Das Handy, mit dem der 20-Jährige die Drogen bestellt haben soll, ist auf den Namen des Vaters des Angeklagten angemeldet. Der Angeklagte hatte in den Chats auch mit seinem eigenen Vornamen unterschrieben. Dann kam noch die Frage auf, ob es überhaupt ein Treffen mit dem mutmaßlichen Dealer aus Löningen gegeben hatte. Aber auch davon gingen die Gerichte aus. Für richtige Aufklärung hätte der Löninger sorgen können. Er sollte am Mittwoch als Zeuge gehört werden. Er ließ aber über seinen Anwalt erklären, dass er nicht aussagen werde.