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Prozessauftakt nach Einbruch in Steinfelder Spielothek

Angeklagt ist ein 54-Jähriger. Mit zwei Strafgesetzbüchern ausgerüstet erscheint der Mann vor dem Amtsgericht Vechta. Der Einbrecher will er nicht gewesen sein.

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Amtsgericht Vechta

Amtsgericht Vechta

Weil er in eine Spielothek in Steinfeld eingebrochen sein soll, muss sich jetzt ein 54-Jähriger vor dem Strafgericht des Vechtaer Amtsgerichts verantworten. Das Verfahren wurde auf 2 Tage angesetzt; sieben Zeugen sollen gehört werden. Der 54-Jährige, der aktuell in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel einsitzt, bestreit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Zur Vorgeschichte: Am 22. November 2021 um 2.30 Uhr war in die Spielothek in Steinfeld eingebrochen worden. 11.880 Euro erbeutete der Ganove. Bei einem zweiten Einbruchsversuch wenig später löste der Täter dann einen Alarm und damit auch die Vernebelungsanlage aus.

Die Polizei trifft in der Tatnacht zweimal auf den Angeklagten

Als tatverdächtig galt schnell der 54-Jährige. Mit zwei Strafgesetzbüchern unterm Arm erschien der Mann – er ist mehrfach vorbestraft – jetzt zum Prozessauftakt. Er kommentierte die vom Strafrichter gezeigten Videos und Fotos von der Einbruchstelle und befragte die ersten Polizeibeamten, die als Zeugen ihre Aussage machten.

Die gaben an, in der Nacht des Einbruchs den Angeklagten zweimal kontrolliert zu haben: zunächst um 0.30 und dann um 1.30 Uhr. Dabei habe der Angeklagte seinen Ausweis zweimal gezeigt und er habe zugegeben, einmal über einen Holzzaun in der Nähe des Tatortes gestiegen zu sein und sich dabei verletzt zu haben. Der Mann sei alkoholisiert gewesen und habe die Polizei mehrfach gebeten, ihn zum Bahnhof zu bringen, da er nach Osnabrück habe fahren wollen. Man habe versucht, ihm klar zu machen, dass in der Nacht kein Zug mehr fahre.

Dem Gericht liegen zudem Beweismittel wie DNA-Spuren an den Spielautomaten, an einem Gullydeckel und auch an den gefundenen Geldkassetten aus den Automaten vor. Auf den Videos ist zu sehen, wie ein Einbrecher versucht, die Hintertür den Spielhalle zu öffnen. Das klappte nicht. Daraufhin warf der Mann mit einem Gullydeckel die Tür ein; Blutspuren am Glas einer Scheiben blieben zurück.

Die Verhandlung wird am 15. Februar fortgesetzt.

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