Wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten und Körperverletzung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 29-Jährigen aus Cloppenburg zu 8 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe fiel noch vergleichsweise milde aus, weil dem Mann aufgrund einer starken Alkoholisierung zur Tatzeit eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt werden musste. Das reduzierte die Strafe. Die Tat selbst war an Brutalität kaum zu überbieten gewesen.
Weihnachten 2022: Der Cloppenburger hatte in der Wohnung seines Vaters gefeiert und viel Alkohol getrunken. Es kam zu einem Streit, in dessen Verlauf der 29-Jährige so heftig gegen eine Tür trat, dass die Scheibe in der Tür zerbrach. Die Polizei wurde gerufen. Sie erteilte dem Cloppenburger klare Anweisungen und forderte diesen auf, die Wohnung zu verlassen. Dem kam der 29-Jährige aber nicht nach. Stattdessen beschimpfte und beleidigte der Angeklagte die Beamten und nannte sie „Hurensöhne“.
Fester Job, kein Alkohol: Cloppenburger will sich ändern
Der Cloppenburger war den Feststellungen zufolge nicht zu bändigen. Er sollte deswegen in Gewahrsam genommen werden. Doch das gestaltete sich äußerst schwierig. Der 29-Jährige versuchte, die Beamten zu schlagen. Deswegen wurden ihm Handschellen angelegt. Dann wurde der Cloppenburger auf der Rückbank eines Streifenwagens fixiert. Ihm gelang es den Feststellungen zufolge aber noch, in das Gesicht eines Polizisten zu treten, der vorne auf dem Beifahrersitz saß. Der Beamte zog sich eine Augenverletzung zu.
Der Cloppenburger ist einschlägig vorbestraft. Die neue Tat hätte ihn auch ins Gefängnis bringen können. Doch das Gericht konnte ihm noch eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe stellen. Und das hat mit dem Umstand zu tun, dass sich der Cloppenburger extrem verändert haben soll. Er hat dem Alkohol abgeschworen, einen festen Job gefunden und Kontakt zur Drogenberatung aufgenommen.