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Polizei zieht Gefahrgut-Transporter mit Formaldehyd aus dem Verkehr

Die Beamten stellen die Bilanz einer Schwerpunktkontrolle vor. Zu wenig und falsch gezurrte Gurte, fehlende Fahrtendokumentationen, zu viel Ladung: Zu bemängeln gibt es viel.

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Foto: Polizei

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Zahlreiche Mängel bei mehreren Lkw und Kleintransportern hat die Polizei bei einer Verkehrskontrolle auf der A1 und den angrenzenden Landes- und Bundesstraßen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta feststellen müssen. Das berichten die Beamten am Mittwoch.

Unter anderem hatte ein Lkw (siehe Bild) 19 Tonnen Material gelagert, die nicht richtig gesichert wurden. Der Fahrer, der gegen 10 Uhr zwischen dem Autobahndreieck Ahlhorn und der Anschlussstelle Cloppenburg aus dem Verkehr gezogen wurde, hatte die Bohrstangen mit zu wenig Gurten und nicht richtig festgezurrt transportiert. Statt der vorgeschriebenen 30 Gurte nutzte er laut Polizei nur 15. Außerdem befestigte der Fahrer sie falsch, heißt es weiter. Erst nachdem er die Ladung ordnungsgemäß gesichert hatte, durfte er weiterfahren. Auf ihn kommt ein Bußgeldverfahren zu. Weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, so die Polizei, wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Ein 28-jähriger Sattelzugfahrer hatte am Dienstag etwa 16 Tonnen Formaldehyd geladen, als er auf der A1 bei Bakum kontrolliert wurde. Dieser Gefahrengut-Transport unterliegt laut Polizei strengen Sicherheitsvorkehrungen, die der Fahrer des Lkw nicht vollständig getroffen hatte. So missachtete er nach Angaben der Beamten die Auflagen des Brandschutzes. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

4 Fahrten vorzeitig untersagt, 7 Bußgeldverfahren eingeleitet

Außerdem kontrollierten die Beamten mehrere Tiertransporte. 75 Prozent der Ladungen waren demnach nicht ordnungsgemäß. In den meisten Fällen seien die Verstöße allerdings auf mangelnde Dokumentation oder der verpflichtenden Desinfektion der Transporter zurückzuführen gewesen. Allerdings wurde in einem Fall auch das tatsächliche Gesamtgewicht überschritten, schreibt die Polizei.

Gegen einen 33-Jährigen aus Celle sowie einen 49-Jährigen aus Oberhausen wurden Verfahren wegen fahrpersonalrechtlichen Vorschriften eingeleitet – das gilt auch für die entsprechenden Firmen. Die beiden Kleintiertransporter-Fahrer konnte den Beamten nicht nachweisen, wie lange sie schon unterwegs waren oder ob sie die Ruhezeiten eingehalten hatten. Entsprechende Berichte an die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter wurden gefertigt, heißt es weiter.

Insgesamt wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert, wobei 9 Fahrzeuge Mängel aufwiesen. In 4 Fällen wurde die Weiterfahrt vorläufig untersagt, 7 Kontrollen hatten die Einleitung von Bußgeldverfahren zur Folge.

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