Als langjähriger Gerichtsreporter hat man schon viele straffällige Angeklagte erlebt. Ein Obdachloser, der sein Leben auf der Straße verbringt, war noch nicht darunter. Zur Sache: Wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte sich ein 52-jähriger Obdachloser, der zurzeit eine Wohnunterkunft beim Sozialdienst katholischer Männer (SkM) in Papenburg hat, vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Vechta zu verantworten.
Um es vorweg zu nehmen, er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sein Vorstrafenregister umfasste 23 Einträge, darunter viele Verstöße wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verhandlung ergab einen Querschnitt über das „Leben am Rande der Gesellschaft“, wie es der Gutachter erklärte, der sich nach zwei ausführlichen Gesprächen mit dem Mann ein Urteil über die Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht hatte und zu dem Schluss kam, der Mann sei schuldfähig.
Am 6. Oktober 2020 hatte sich der 52-Jährige vor dem Eingang der Raststätte Dammer Berge aufgestellt, mit einem Becher zu seinen Füßen, und die Gäste der Raststätte um Geld gebeten. Das hatte er monatelang gemacht, stets in der nahen kleinen Kapelle geschlafen und so täglich zwischen 50 und 100 Euro in den Becher bekommen. Er habe ein gutes Verhältnis mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Raststätte gehabt, wie er erklärte.
„Der Gast habe nicht aufgehört, und dann habe er ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht.“Klaus Esslinger
Am besagten Tattag kam ein Ehepaar zur Raststätte und wurde von ihm angesprochen. Besonders die Frau habe ihn angemacht und gefragt, warum er nicht arbeite, und vieles mehr. Ihr Ehemann habe erst etwas geben wollen, sei aber dann auf den Angeklagten zugekommen und habe mit den Armen gefuchtelt. Da habe er dem Fremden gesagt, er solle aufhören, sonst passiere etwas, so der Angeklagte. Der Gast aber habe nicht aufgehört, und dann habe der Angeklagte diesem Reizgas ins Gesicht gesprüht.
Danach begann der juristische Weg: Polizei, Zeugenvernehmung, Anklage, ein erster und dann ein zweiter Weg von Papenburg zum Amtsgericht nach Vechta, zwischendurch wurde der Angeklagte begutachtet. Der Mann hatte eine „schlechte Kindheit“, sein Leben lang Drogen genommen, war durch die Welt gereist, hatte eine längere Haftstrafe verbüßt und war immer wieder auf die Straße zurückgekehrt.
Der Angeklagte habe immer ein Problem mit Menschen, er habe oft mit Gott gesprochen, sei zwar nicht „neben der Spur“, aber auch nicht schuldunfähig, fasste der Gutachter zusammen. Vielleicht könne ihm eine Therapie helfen, sicher sei das aber auch nicht. Der Angeklagte blieb dabei: Er habe sich bedroht gefühlt und sich deshalb verteidigt.
Mit seinem Bündel an Decken verließ der Angeklagte den Saal
Daraus schloss die Verteidigerin, es handele sich bei der Tat um „Notwehr“. Die Bewährungshelferin wertete es als Vorteil für den Angeklagten, dass er jetzt erstmals eine Wohnung habe. Die Anklagevertreterin verwies auf zwei noch laufende Bewährungen von Urteilen des Amtsgerichts Oldenburg. Auch dabei sei es um Körperverletzung gegangen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Die Strafrichterin beließ es bei 5 Monaten ohne Bewährung und erklärte dem Angeklagten, dass seine bisherigen Bewährungsstrafen dann wohl mit in seine künftige Haftzeit einbezogen würden. Mit seinem Bündel an Decken verließ der Angeklagte wütend das Amtsgericht und wurde von Begleitern des Sozialdienstes wieder ins Emsland gefahren.
Zur Person:
- Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
- Kontakt zum Autor über: redaktion@om-medien.de.