Sexuelle Nötigung und Körperverletzung kommen immer öfter vor. Vor allem, wenn sich die Partner zuvor getrennt haben und es um die Kinder geht. Mit einem solchen Fall hatte das Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta nun zu tun. Gegen einen Lohner (27) hatte es einen Strafbefehl gegeben. Der Mann legte Einspruch ein; es musste verhandelt werden.
Dem Lohner wurde vorgeworfen, gegen den Willen seiner Ex-Partnerin in deren Wohnung eingedrungen zu sein. Er habe die Frau dann geschubst und beleidigt. Im Fokus des Streits stand die Frage, wie der Umgang von Vater und Kind geregelt werden soll.
Vor Gericht wird sich das ehemalige Liebespaar einig
Der 27-Jährige räumte ein, dass er die Wohnungstür aufgedrückt habe. Auch habe er seine Ex vermutlich zu fest am Arm gehalten, als sie die Polizei habe anrufen wollen. Er habe nur seinen Sohn sehen wollen. Die Frau widersprach. Es sei auch Geld ein Thema gewesen.
Wie auch immer: Vor Gericht nun wurde sich das ehemalige Liebespaar einig. Die vom Familiengericht festgelegten Besuchszeiten für Vater und Sohn sollen eingehalten werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Und: Der Angeklagte willigte ein, 1000 Euro an die Opferhilfe zu zahlen.