Wegen Körperverletzung und Kindesmisshandlung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 45-jährigen Familienvater aus Cloppenburg zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das Opfer der Taten eine Minderjährige ist (Jugendschutzsache). Nach Überzeugung des Gerichtes hat der Angeklagte seine minderjährige Tochter geschlagen.
Dabei hatte sich die 14-Jährige nicht einmal etwas zuschulden kommen lassen. Im Gegenteil: Sie hatte ihre kleine Schwester (7) gerettet. Die Familie des 45-Jährigen lebt getrennt. Die gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter, sie dürfen aber gelegentlich ihren Vater besuchen. Am Tattag hatte die 7-Jährige ihren Vater besucht. Offenkundig war es sehr still in dessen Wohnung.
Betrunken, aber nicht tot
Die 7-Jährige fand ihren Vater dann, er schien zu schlafen. Das Mädchen wollte seinen Vater aufwecken, das gelang ihm aber nicht. Das Kind muss gedacht haben, der Vater sei tot. Jedenfalls rief es sofort seine ältere Schwester (das spätere Opfer) an und bat um Hilfe. Was die 7-Jährige nicht wusste: Der Vater war gar nicht tot, sondern nur betrunken. Daher hatte er einen so tiefen Schlaf. So oder so: Die 14-Jährige eilte zur Wohnung des Vaters, um ihre kleine Schwester zu retten.
Nun wurde der Vater wach. Die Mädchen standen schon an der Ausgangstür. Jetzt versetzte der 45-Jährige nach Überzeugung des Gerichts seiner 14-jährigen Tochter einen Schlag gegen den Hinterkopf. Möglicherweise war er von der Rettungsaktion genervt. Die einzige Schuld an dem Vorfall trägt den Feststellungen zufolge aber der Cloppenburger. Die Kinder erzählten von dem Schlag ihrer Mutter. Diese erstattete dann Anzeige.
Im Verfahren wollte sich der 45-Jährige an die Tat nicht erinnern können. Wenn seine Kinder das aber so berichteten, dann werde es schon stimmen, erklärte er. Bei seinen beiden Töchtern hat sich der Mann zumindest entschuldigt.