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Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht

Der Ausgang des Verfahrens dürfte vor allem die Frau des Angeklagten gefreut haben. Denn sein Geständnis ersparte ihr neue Probleme.

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Symbolfoto: Bänsch

Symbolfoto: Bänsch

Das Verfahren um einen Nachbarschaftsstreit mit schwersten Beleidigungen ist für einen 40-Jährigen aus Lastrup sowie für dessen Tochter glimpflich ausgegangen. Weil er am Ende eines langen Prozesses die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt hatte, stellte das Cloppenburger Amtsgericht die Verfahren gegen Vater und Tochter gegen Geldauflagen ein. Ob damit nun wieder Frieden unter den Nachbar einkehrt, bleibt abzuwarten.

Schützenfest in Lastrup: Während sich viele auf dem Festplatz vergnügten, soll der Angeklagte zu Hause seinen Geburtstag gefeiert haben. Seine Nachbarin wiederum hatte zunächst am Schützenfest teilgenommen, war dann aber gegen 23 Uhr nach Hause gegangen, weil sie am anderen Morgen zur Frühschicht musste. 

Nachbarin bittet um Ruhe, Vater und Tochter beleidigen sie

War es auf dem Schützenfestplatz schon sehr laut, soll es auf der Feier des 40-Jährigen noch lauter zugegangen sein. Die Nachbarin soll dann um Ruhe gebeten haben; sie müsse zur Frühschicht und wolle daher schlafen, soll sie erklärt haben. Was folgte, waren den Feststellungen zufolge übelste sexistische Beleidigungen vonseiten des Angeklagten und seiner Tochter gegen die Nachbarin. Die war schockiert und erstattete Anzeige.

Im Prozess hatten Vater und Tochter die Vorwürfe zunächst bestritten. Alles sei friedlich abgelaufen, so ihre Erklärung. Auch die Frau des 40-Jährige gab an, nichts gehört zu haben. Weitere Zeugen dagegen waren anderer Meinung. 

Das Verfahren hätte sich noch lange hinziehen können, Beweisanträge auf Ladung weiterer Zeugen wurden diskutiert. Dann die Anregung der Verteidigung, das Verfahren möglicherweise einzustellen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nicht abgeneigt, forderte im Gegenzug aber ein Geständnis des Angeklagten.

So kam es dann auch. Vor allem für die Ehefrau des Lastrupers dürfte das hilfreich gewesen sein. Denn wäre es zu einer Verurteilung ihres Mannes gekommen (wonach es aussah), hätte sich die Frau wegen einer möglichen Falschaussage vor Gericht verantworten müssen. Die wird höher bestraft als eine Beleidigung.

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