Nach Tötung von Wölfin vorerst keine Jagd
Mit dem Abschuss des Tieres in der Nähe von Löningen erlischt auch die Ausnahmegenehmigung. Heißt: Die übrigen Tiere des Rudels dürfen nicht mehr gejagt werden.
DPA | 12.02.2021
Mit dem Abschuss des Tieres in der Nähe von Löningen erlischt auch die Ausnahmegenehmigung. Heißt: Die übrigen Tiere des Rudels dürfen nicht mehr gejagt werden.
DPA | 12.02.2021
Symbolfoto: Matthias Niehues
Erstmals seit knapp fünf Jahren ist wieder ein Wolf in Niedersachsen im Auftrag des Landes getötet worden. Der Abschuss des Tieres bei Löningen sei durch eine Ausnahmegenehmigung gedeckt gewesen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Freitag in Hannover. Mit dem Abschuss sei die Ausnahmegenehmigung erloschen - es würden zunächst keine weiteren Tiere des Herzlaker Rudels gejagt. Das Territorium dieses Rudels liegt im Grenzgebiet der Landkreise Cloppenburg, Emsland und Osnabrück. Seit September 2018 wurden dort laut Ministerium rund 500 Schafe gerissen; die Wölfe ließen sich demnach mehrfach auch nicht von 1,20 Meter hohen Zäunen und Herdenschutzhunden abhalten. Die Risse wurden genetisch überwiegend einem männlichen Wolf zugerechnet, auf den sich die Ausnahmegenehmigung konkret bezog. «Die wirkliche Identifizierung des einzelnen Wolfes ist in diesem Gelände kaum möglich», erläuterte Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Donnerstag. Daher sei auch die Tötung des weiblichen Wolfes wegen eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges zu den Rissen durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt. Naturschutzverbände und die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag kritisierten das Wolfsmanagement der Landesregierung. Das Umweltministerium will nicht veröffentlichen, wie viele Ausnahmegenehmigung landesweit für den Abschuss von Wölfen mit problematischem Jagdverhalten bestehen. Hintergrund sei der Schutz der betroffenen Weidetierhalter und Jäger, sagte der Ministeriumssprecher.Risse wurden einem männlichen Tier zugerechnet