Eine Schlägerei unter polnischen Arbeitern in Goldenstedt hätte einen aus Polen stammenden 36-jährigen Familienvater beinahe erneut ins Gefängnis gebracht. Dass es nicht so kam, ist dem Oldenburger Landgericht zu verdanken. Dieses schwächte am Donnerstag ein früheres Urteil des Vechtaer Amtsgerichtes ab und verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Nach dem Amtsgericht-Urteil hätte der Angeklagte die Strafe noch verbüßen müssen.
Das Vechtaer Urteil sei aber nicht unverhältnismäßig gewesen, wurde erklärt. Denn der 36-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Deswegen gab es in Vechta keine Bewährung mehr. Mittlerweile aber hat der Mann eine frühere Strafe in anderer Sache verbüßt. Er ist gerade erst aus dem Gefängnis entlassen worden und zeigte sich am Donnerstag von der Inhaftierung sichtlich beeindruckt. Das überzeugte dann auch das Landgericht. Deswegen wurde die Vollstreckung der aktuellen Strafe von einem Jahr Haft zur Bewährung ausgesetzt.
36-Jähriger wollte Angelegenheit wie "unter Männern" regeln
Am Tattag hatte die Firma, die den Angeklagten und weitere seiner Landsleute beschäftigte, zur Weihnachtsfeier eingeladen. Schon vor der Feier hatte es in den Wohncontainern, in denen die Arbeiter untergebracht sind, Ärger mit dem Angeklagten gegeben. Der Streit setzte sich dann während der Weihnachtsfeier fort. In der folgenden Nacht eskalierte die Situation. Der 36-Jährige forderte das später Opfer auf, mit nach draußen zu kommen, um die Angelegenheit unter Männern zu regeln.
Das ging nicht gut für ihn aus: Der 36-Jährige hatte sich eine blutige Nase geholt und den Kampf verloren. So holte er seinen Bruder. Nun schlugen beide Brüder gemeinsam mit Aluminiumprofilen auf zwei Landsleute ein. Einer von ihnen wurde am Arm verletzt, der andere trug eine blutende Wunde im Gesicht davon.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die beiden Brüder wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. So mussten sich beide Brüder vor dem Amtsgericht in Vechta verantworten. Der Bruder des Angeklagten wurde zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt, der Angeklagte selbst wegen der Vorstrafen zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Das Urteil gegen den Bruder des Angeklagten wurde bereits rechtskräftig. Der Angeklagte hatte aber Berufung gegen das Vechtaer Urteil eingelegt.