Zum 1. Januar 2023 soll ein neues Gesetz zur rechtlichen Betreuung in Kraft treten. Über die Folgen, die das für den Betreuungsverein Cloppenburg e.V. haben wird, informierte sich Christoph Eilers, Mitglied des Niedersächsischen Landtages, auf Einladung des Vereins.
In Deutschland gibt es etwa 1,2 Millionen rechtliche Betreuungen im Jahr, rund 200.000 neue Betreuungen werden pro Jahr neu eingerichtet. Oft leidet der Betreute an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung und ist nicht in der Lage, seine Geschäftsfähigkeit auszuüben. Ein rechtlicher Betreuer unterstützt den Betreuten unter anderem in der Vermögenssorge, Gesundheitssorge und in rechtlichen Angelegenheiten.
Das neue Betreuungsgesetz wurde 2021 durch den Bund verabschiedet und wird 2022 in den Ländern in Verordnungen und Verfahrensanweisungen umgesetzt. Mit dem neuen Betreuungsgesetz soll eine verbesserte Selbstbestimmung der Betreuten erreicht werden.
Es herrscht noch Unklarheit in wesentlichen Punkten
Doch offenbar herrscht noch Unklarheit in wesentlichen Punkten des umfangreichen Maßnahmenkataloges. Somit ging es in der Diskussion mit dem Landtagsabgeordneten beispielsweise um die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine für die Durchführung der Aufgaben in Niedersachsen. Denn bereits jetzt fehle demnach eine leistungsorientierte Vergütung.
Die Art und Weise der Durchführung sowie die Förderung neuer Aufgaben des Betreuungsvereins ist aus Sicht der Cloppenburger ebenfalls nicht ausreichend geklärt. Dazu gehören die Unterstützung aller ehrenamtlichen (familiären) Betreuer im Landkreis, das Abschließen von Vereinbarungen mit ehrenamtlichen (familiären) Betreuern, deren Fortbildung sowie die Benennung eines Mitarbeitenden des Betreuungsvereins zur Übernahme einer Verhinderung der ehrenamtlichen Betreuung.
Ebenso gebe es Fragen bezüglich der Durchführung einer Erweiterung der Unterstützung, um eine rechtliche Betreuung zu verhindern. Auch die Vergütungen bei der Unterstützung von Ehegatten, die für einige Zeit die rechtliche Betreuung der Gesundheitsfürsorge übernehmen, sei zu klären. Zudem wurde der Punkt Beratungen zu Patientenverfügungen angesprochen.
Christoph Eilers will Erkenntnisse aus Gespräch mit in den Landtag nehmen
Christoph Eilers sicherte zu, die Interessen des Cloppenburger Betreuungsvereins im Sozialausschuss des Landtags einzubringen. Er erkenne die notwendige wirtschaftliche Planungssicherheit und sicherte zu, eng mit dem Betreuungsverein in Kontakt zu bleiben.
Eilers sei gemeinsam mit dem Betreuungsverein an einer praxisnahen Umsetzung des neuen Betreuungsgesetztes interessiert, die beinhalte, dass das Wohl der Betreuten im Vordergrund bleibe. Dazu zähle vor allem eine leistungsorientierte Vergütung der Dienstleistungen des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V.
- Info: Der Betreuungsverein betreut hauptamtlich Menschen im Landkreis Cloppenburg auf Beschluss des Amtsgerichts, schult und informiert Interessierte zum Betreuungsrecht, berät zu Vorsorgevollmachten sowie Bevollmächtigten und vermittelt ehrenamtlich rechtliche Betreuungen.