Cloppenburg
Nach erneuter Tat: Gericht verhängt kleine Gnadenfrist für 18-Jährigen
Der Vorwurf an den Cloppenburger: Diebstahl und vorsätzliche Körperverletzung im Mehrgenerationenpark. Es gibt nur dann keine Jugendstrafe, wenn der junge Mann in 6 Monaten nicht straffällig wird.
Franz-Josef Höffmann | 07.04.2022