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Mörder von Kind zu Freiheitsstrafe verurteilt

Unter anderem wegen des Mordes an einem Kind ist der 29-Jährige bereits verurteilt worden. Nun musste er sich erneut vor Gericht verantworten – und wurde wieder verurteilt.

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Symbolfoto: dpa

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Der vor rund 10 Jahren verurteilte Mörder der damals 11-jährigen Lena aus Emden ist in einem weiteren Verfahren wegen einer Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs für schuldig befunden worden. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 29 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Bei dem Täter besteht nach Angaben des Gerichts eine verminderte Schuldfähigkeit, weil er seit früher Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden soll. Der Täter stellt einem Sachverständigen zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Mit einer psychiatrischen Unterbringung ist daher zu rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Während des Prozesses, es kam zu drei Verhandlungsterminen, hat sich der Mann umfassend eingelassen, wie der Vorsitzende Richter sagte. Einzig die Vergewaltigung habe er abgestritten. Es besteht nach Ansicht des Gerichts allerdings kein Zweifel daran, dass es zu der Vergewaltigung kam. Die Zeugenaussagen beschrieb der Vorsitzende Richter als glaubwürdig.

Taten passierten in der geschlossenen Psychiatrie

Der Mann, der zu den Zeitpunkten der Taten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung im Landkreis Ammerland untergebracht war, überfiel im Jahr 2020 zweimal auf dem weitläufigen Gelände der Klinik Frauen. Der erste Angriff ereignete sich im April, der zweite im Juni. Dabei ging er in beiden Fällen ähnlich vor: Mit Gewalt und Androhung weiterer soll er die Opfer gezwungen haben, ihm zu einer Waldfläche zu folgen, wo sich die weiteren Taten ereigneten. In beiden Fällen hatten die Frauen Angst um ihr Leben, wie der Richter sagte.

Als folgenschwer erwiesen sich in der Nachbetrachtung die Lockerungsmaßnahmen, die es dem Mann erlaubten, sich zeitweise frei auf dem Gelände zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte die Lockerungen genehmigt. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Die Grundlage dafür sei eine Einschätzung von Experten gewesen, dass das Risiko des Missbrauchs gering sei. Der Vorsitzende Richter sagte am Freitag, dass Lockerungen des Vollzugs nichts Ungewöhnliches seien. Der Mann habe sich während seiner Unterbringung in der Klinik unauffällig verhalten. Während der ersten Tat habe der Mann sich für eine halbe Stunde frei bewegen dürfen, während der zweiten für eine.

Der Mann war bereits vor rund 10 Jahren psychiatrisch untergebracht worden, nachdem das Landgericht Aurich eine schwere Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt und ihn wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung für schuldig erklärt hatte. Damals hatten die Verbrechen des Mannes an der elfjährigen Lena bundesweite Berichterstattung ausgelöst.

Das Verfahren gegen den 29-Jährigen hatte am Montag begonnen. Die Öffentlichkeit war nach dem Verlesen der Anklage allerdings von dem Prozess ausgeschlossen worden, was der Vorsitzende Richter mit der psychischen Erkrankung des Mannes erklärte. Der Sprecher des Gerichts sagte damals, mit der Entscheidung sollten die Persönlichkeitsrechte des Mannes gewahrt werden.

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