Im Sicherungsverfahren vorm Oldenburger Landgericht gegen einen 24-Jährigen aus Vechta, der während eines Aufenthalts in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn zwei Mitpatientinnen gewürgt hatte, ist der Beschuldigte am Donnerstag aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft worden. Seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie wurde angeordnet.
Alle Prozessbeteiligten gingen allerdings davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Grenzfall handele. Der 24-Jährige hat sich gerade in der letzten Zeit gut gemacht und entwickelt. Für eine Aussetzung der Unterbringungs-Maßnahme zur Bewährung hat es aber am Donnerstag noch nicht gereicht. Das könne aber im späteren Verlauf noch passieren, so die Einschätzung von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht.
24-Jähriger soll seine Medikamente selbstständig abgsetzt haben
Grundsätzlich galt, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung ohne Behandlung und Genesung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das kann sich aber noch ändern, da waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Den Feststellungen zufolge hörte der 24-Jährige zu den Tatzeiten Stimmen. Sie sollen ihm auch den Auftrag für die Angriffe auf die Mitpatientinnen erteilt haben. Die Stimmen sollen ihm gesagt haben, durch die Angriffe auf die Mitpatientinnen der Hölle entgehen zu können.
Der Beschuldigte hatte den Feststellungen zufolge im Zeitraum vor den Taten und der vorläufigen Unterbringung in der Psychiatrie seine notwendigen Medikamente abgesetzt. Das ist nun aber ganz anders geworden. So konnte der 24-Jährige im jetzigen Verfahren auch vieles realisieren. Nach der Unterbringungs-Maßnahme könne er vielleicht in einem Wohnheim wohnen. Das hängt nun von seiner weiteren Entwicklung ab.