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Mindeststrafe für Besitz von Kinderpornografie

Auf der Anklagebank nahm ein 27-Jähriger aus Lohne Platz. Bei ihm war die Polizei eher zufällig fündig geworden.

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Archivfoto: Chowanietz

Archivfoto: Chowanietz

Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien auf zwei Handys ist jetzt ein Lohner (27) vom Schöffengericht des Amtsgerichts Vechta zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Handys wurden beschlagnahmt. Der Verurteilte muss eine Geldauflage von 1600 Euro an den Sozialdienst katholischer Frauen zahlen.

Angeklagt war der Besitz von kinderpornografischen Dateien; unter anderem Fotos von nackten Kindern und Jugendlichen. Die Polizei hatte diese bei einer Durchsuchung der Lohner Wohnung auf zwei Handys gefunden. Die Durchsuchung selbst hatte aus einem anderen Grund stattgefunden. 

In der nichtöffentlichen Sitzung sagte eine Polizeibeamtin, die die Dateien angeschaut hatte, aus. Der Lohner schwieg. Sein Hamburger Verteidiger zweifelte stark an, dass es sich bei den Dateien um strafbares Material handele. Man wisse das Alter der abgebildeten Personen nicht genau, und der Austausch der Bilder könne auch auf Gegenseitigkeit beruhen.

Das Gericht konzentrierte sich auf die kinderpornografischen Dateien und Chats. Davon habe der 27-Jährige einige besessen. Daher komme die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe in Betracht.

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