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Mann rastet aus und beleidigt Polizisten

In Damme bedrohte ein Angeklagter mit seinem Vater nicht nur einen Polizeibeamten, sondern suchte sogar dessen Lebensgefährtin auf. Worte wie, er könne seine Beerdigung planen, sollen gefallen sein.

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Das juristische Nachspiel vor dem Amtsgericht musste nicht lange verhandelt werden. Foto: M. Niehues

Das juristische Nachspiel vor dem Amtsgericht musste nicht lange verhandelt werden. Foto: M. Niehues

Die Drohungen waren nicht ohne. Weil ein Mann im Frühjahr 2022 mit einem Polizeieinsatz nicht einverstanden war, erschien er danach mit seinem Vater auf der Wache in Damme. Gegenüber einem Beamten hieß es, dieser habe keine Eier und solle nach Feierabend aufpassen. Solle der Polizist rauskommen, würde er sehen, was er mit ihm anstellen werde. Auch die Worte "du Hund wirst noch sehen – verpiss dich und versteck' dich weiter in deiner Uniform" sollen dabei gefallen sein.

Angeklagter war 5 Tage in Sicherungsgewahrsam

Am Donnerstag mussten sich deshalb Vater und Sohn wegen Bedrohung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Vechta verantworten. Denn damals eskalierte die Situation derart, dass der jüngere Angeklagte sogar die Lebensgefährtin des Polizeibeamten aufsuchte und gesagt haben soll, dieser könne seine Beerdigung planen, wenn er so weitermache. Der Sohn, der bei einer anschließenden Gefährderansprache durch die Polizei einen Beamten als "Arschloch" bezeichnete, kam zunächst für 5 Tage in Sicherungsgewahrsam. Gegen anschließende Strafbefehle legten Vater und Sohn Einspruch ein.

Zur Beweisaufnahme kam es beim Gerichtsverfahren erst gar nicht. Am Tathergang mit mehreren Zeugen gab es offensichtlich keine Zweifel. Stattdessen führten Richter, Staatsanwalt und die beiden Verteidiger ein Rechtsgespräch über die Konsequenzen. Der Richter folgte dem Antrag des Staatsanwalts: Der Sohn wurde zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, der frühverrentete Vater zu 30 Tagessätzen zu je 10 Euro. 

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