Körperverletzung: Flasche verfehlt Gemeinde-Mitarbeiter
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein Flaschenwurf der besonderen Art. Die Frage lautet: Wollte der Angreifer jemanden bewusst verletzen?
Klaus Esslinger | 24.04.2022
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein Flaschenwurf der besonderen Art. Die Frage lautet: Wollte der Angreifer jemanden bewusst verletzen?
Klaus Esslinger | 24.04.2022
Angeklagt war eine "gefährliche Körperverletzung". Das Strafgericht des Amtsgerichts Vechta beließ es aber bei einer "einfachen Körperverletzung" und einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Es ging um einen seit 2015 in Deutschland lebenden Syrer (47). In Neuenkirchen-Vörden war er damals zu Hause; mittlerweile ist er aus beruflichen Gründen verzogen. Ihm wurde die "gefährliche Körperverletzung" vorgeworfen. Er soll laut Anklage im Oktober 2021 aus dem Fenster seiner Wohnung am Kirchplatz in Neuenkirchen eine Glasflasche auf zwei Mitarbeiter des Sozialamtes der Gemeinde geworfen und diese nur knapp verfehlt haben. Der Verteidiger teilte gleich zu Beginn mit, dass der Angeklagte dies bestreite. Es folgten die Zeugenaussagen: Der 47-jährige Gemeinde-Amtsleiter schilderte die Wohnsituationen des Mannes, der mit verschiedenen Angeboten nicht zufrieden gewesen sei. Zeitweise habe er in der einen Wohnung noch seine Möbel aufbewahrt, in einer anderen Wohnung habe er mit einem Sohn gelebt. Am Tattag sei der Angeklagte zunächst bei der Verwaltung gewesen, so der Amtsleiter. Der Mann habe sich erneut beschwert. Er, der Amtsleiter, habe sich dann mit einer Mitarbeiterin vor Ort ein Bild machen wollen. Den Mann habe er am Fenster im Obergeschoss des Hauses gesehen. Dann sei wenige Meter weiter eine Glasflasche aus dem Fenster geworfen worden und auf dem Pflaster zersplittert. Er, so der Amtsleiter, sei mit der Mitarbeiterin weitergegangen und habe die Polizei gerufen. Die Mitarbeiterin wiederum betonte, die Flasche sei maximal 2 Meter von ihr entfernt auf dem Bürgersteig aufgeschlagen. Der Angeklagte, den sie nicht kannte, habe danach noch länger lauthals geschrien oder gerufen. Sie habe auch gesehen, wie der Angeklagte mit dem Arm "ausholte", um die Flasche zu werfen, die sei keinesfalls einfach nur heruntergefallen. In einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch tauschten sich Staatsanwalt, Verteidiger und Strafrichterin aus. Sie kamen zu der Auffassung, dass der Mann habe drohen wollen. Beweise, dass er jemanden habe verletzten wollen, fanden sich nicht. Dem schloss sich auch der Verteidiger an, sein Mandant habe niemanden verletzen wollen. Die Strafrichterin folgte dem und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.„Sie habe auch gesehen, wie der Anklagte mit dem Arm ,ausholte', um die Flasche zu werfen, die sei keinesfalls einfach nur herunter gefallen.“Klaus Esslinger
Es gab keine Beweise, dass eine Verletzung gewollt war
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