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Kleiner Junge krabbelt ohne Aufsicht im Auto und baut Unfall: Jetzt muss die Mutter zahlen

"Eltern haften für Ihre Kinder": Dieser Satz ist gemeinhin bekannt und ist am Montag vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt worden. Eine Mutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt.

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Symbolfoto: dpa

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"Eltern haften für ihre Kinder": Diesen bekannten Satz auf Hinweisschildern hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Urteil bestätigt. Eine Frau hatte ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn nach einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück für kurze Zeit unangeschnallt allein im Auto gelassen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Daraufhin hatte der Junge sich den Angaben zufolge die Autoschlüssel vom Armaturenbrett geschnappt und damit das Fahrzeug gestartet. Der Wagen machte einen Satz nach vorn. Dabei wurde die Oma des Kindes schwer verletzt, die auf einer Bank gesessen hatte. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden.

Die Krankenkasse wollte die Behandlungskosten von der Mutter des Kindes erstattet haben. Sie argumentierte, die Frau habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Frau hielt dagegen, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Landgericht Osnabrück gab der Mutter recht und wies die Klage ab. Dagegen legte die Kasse Berufung ein.

Das Oberlandesgericht entschied in einer Art Zwischenurteil anders: Die Mutter sei für das Kind aufsichtspflichtig gewesen. Sie hätte den Jungen im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen. Die Frau muss nun für den Schaden aufkommen, das Landgericht bemisst noch die Höhe. Das sogenannte Grundurteil des Oberlandesgerichts ist nach Angaben einer Sprecherin aber noch nicht rechtskräftig.

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