Wegen Besitzes von Kinderpornografie hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 33-Jährigen aus Friesoythe zu 1 Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Wie vielen anderen Nutzern von Kinderpornografie zuvor ist das „Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) aus Amerika auch dem Friesoyther auf die Spur gekommen. Das amerikanische Zentrum, das weltweit im Internet nach Nutzern von Kinderpornografie durchforstet, hatte entsprechende Erkenntnisse an die deutsche Justiz weitergeleitet – und die wurde aktiv.
Die Wohnung des Friesoythers und vor allem seine Computer und Handys wurden durchsucht. Dabei fanden die Ermittler sieben Dateien mit Kinderpornografie auf dem Handy des Angeklagten. Der 33-Jährige erklärte, er sei rein zufällig auf die Internetseiten mit Kinderpornografie gestoßen.
Er habe Ausschau nach Erwachsenen-Pornografie gehalten, da seien dann auch die kinderpornografischen Seiten aufgetaucht, so der Angeklagte. Der Friesoyther will die kinderpornografischen Bilder und Schriften wieder gelöscht haben, die sieben Dateien auf dem Handy habe er aber vergessen. Im Verfahren war der Angeklagte geständig. Den Feststellungen zufolge hat sich der Angeklagte glaubhaft von Kinderpornografie distanziert. Dass aber alles aus Versehen passiert sei, das glaubte das Gericht nicht.
Weil durch die Nutzung von Kinderpornografie der Markt dafür erst geschaffen und am Leben gehalten wird, hat der Gesetzgeber die Strafen für den Besitz von Kinderpornografie drastisch verschärft. Seit 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Haft. Früher waren Täter häufig nur zu Geldstrafen verurteilt worden. Das ist aber seit 2021 vorbei.