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Kind verdurstet: Bundesanwaltschaft will härtere Strafe für Jennifer W. aus Lohne

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München haben der Generalbundesanwalt und die 31-jährige IS-Rückkehrerin aus Lohne Revision eingelegt. Ein Urteil des BGH wird im März erwartet.

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Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: dpa/Deck

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: dpa/Deck

Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein härteres Urteil gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) München hätte bei der Strafzumessung nicht von strafmildernden Gründen ausgehen dürfen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe. Der BGH solle die 10-jährige Freiheitsstrafe aufheben.

Der Ex-Mann der heute 31-Jährigen, Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), hatte das versklavte, 5 Jahre alte Kind im Sommer 2015 bei sengender Mittagssonne in einem Hof im Irak angekettet und sterben lassen. Das OLG sprach Jennifer W. im Oktober 2021 unter anderem eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Es ging von einem minderschweren Fall aus, weil die Angeklagte nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt habe, die Versklavung des Kindes und seiner Mutter zu beenden und sie erst sehr spät erkannt habe, dass das Mädchen sterben könnte.

3. Strafsenat am BGH will sein Urteil am 9. März verkünden

Gegen das Urteil haben der Generalbundesanwalt und die 31-Jährige Revision eingelegt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert – die Verteidigung eine maximal 2-jährige Haftstrafe mit der Argumentation, W. dürfe nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.

"Es kommt heute zum Glück nicht oft vor, dass sich ein deutsches Strafgericht mit Sklaverei befassen muss", sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Revisionsverhandlung. Der 3. Strafsenat am BGH will sein Urteil am 9. März verkünden. Das Rechtsmittel der Angeklagten war nicht Teil der Verhandlung.

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